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Hessische Kinder in Not: "Der Staat muss seine Krallen zeigen"

Immer öfter müssen Jugendämter und Gerichte in Hessen Heranwachsende aus ihren leiblichen Familien holen. Im FR-Interview spricht Familienrichter Axel Bauer über vernachlässigte Kinder, überforderte Eltern und den Zwang zum schnellen Eingreifen.

Der Staat muss seine Krallen zeigen, sagt Familienrichter Axel Bauer.
"Der Staat muss seine Krallen zeigen", sagt Familienrichter Axel Bauer.
Foto: Privat

Herr Bauer, in Hessen haben Familiengerichte im vergangenen Jahr einem Drittel mehr Eltern das Sorgerecht entzogen als im Vorjahr. Und auch vorläufige Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche so wie die jugendamtliche Inobhutnahme sind vergleichbar angestiegen. Ein Bundesland außer Kontrolle? Im Gegenteil, die deutliche Zunahme von Inobhutnahmen und Sorgerechtsentzügen ist bundesweit festzustellen. Der Staat zeigt öfter seine Krallen, er nimmt seine verfassungsrechtliche Wächterfunktion zum Schutze der Minderjährigen wahr - und das ist auch gut so, wenn Eltern völlig überfordert sind und das Wohl der Heranwachsenden gefährdet ist.

Wie läuft das konkret ab?

Zur Person

Axel Bauer, 54, ist stellvertretender aufsichtführender Familienrichter beim Amtsgericht Frankfurt und außerdem aufsichtführender Richter in dessen Vormundschaftsabteilung.

Der Richter bildet Verfahrensbeistände von Kindern vor Gericht aus und hat Jugendamts-Mitarbeiter im Umgang mit Kinderschutzverfahren geschult.

Wenn Gefahr im Verzug ist, also ein Kind sich bei einer Notrufnummer meldet, weil es geschlagen, weil es missbraucht wird, oder weil Außenstehende auf seine Notlage hinweisen, kann das Jugendamt es vorübergehend in Obhut nehmen. Es kommt dann für maximal ein halbes Jahr in ein Mutter-Kind-Heim, betreutes Wohnen, Kurzzeitpflege oder andere Einrichtungen.

Das haben dann Sie als Familienrichter angeordnet? Nein, für diese vorläufige jugendhilferechtliche Schutzmaßnahme bedarf es keines richterlichen Beschlusses. Allerdings informiert das Jugendamt sofort die Eltern, wo das Kind untergebracht ist, und wenn die damit nicht einverstanden sind, kommt der Fall umgehend vors Familiengericht, um zunächst eine Eilentscheidung zu treffen. Zum Glück haben die Kinder vor Gericht dann die so wichtigen Verfahrenspfleger, die sie vertreten und hervorragende Arbeit zu ihrem Schutz leisten. Nach einer Novelle von vor einem Jahr ist die mündliche Anhörung der Eltern übrigens binnen vier Wochen anzusetzen, um die gerichtlichen Verfahren zu beschleunigen. Ich allerdings habe das schon immer so gehalten und so schnell wie nur irgend möglich Verhandlungstermine anberaumt. Es geht schließlich nicht um eine Hausratsverteilung, es geht um Kinder.

Die Beschleunigungsnovelle war sicher auch dem Entsetzen über Kindstötungen wie im Fall des kleinen Jungen Kevin in Bremen geschuldet, die bundesweit Schlagzeilen machten. Haben Jugendämter früher oft zu lange gezögert?

Sagen wir mal so: Sie haben schon sehr zurückhaltend agiert, lieber noch mehr ermittelt und beraten, statt zu handeln. Ich habe vor einigen Jahren einige Sozialstationen und Jugendämter Frankfurts besucht und mit den Teams dort besonders schwierige Fälle erörtert. Damals war mein Eindruck, dass zu lange gewartet wird, dass die Mitarbeiter zerrissen zwischen Beratung und Intervention waren. Es wurde eher beraten und noch einmal beraten statt einzugreifen.

Das ist ja auch psychologisch leichter. Ja, für die Teams. Aber das ist nicht immer das Beste für das Kind. Wenn es sonst gravierend gefährdet wäre, muss es raus aus der Familie. Da muss der Staat seine Wächterfunktion wahrnehmen, und, ich sage es noch einmal, seine Krallen zeigen. Er muss das, damit das Kind keinen Schaden nimmt oder gar zu Tode kommt wie in besagten dramatischen Fällen.

Sie haben also bei Ihren Schulungen gesagt: Leute, greift schneller ein.

Ja, weil manche von ihnen den Spagat zwischen Kinderschutz und Beratung nicht hinbekamen und sich in der Beratung verloren haben. Es regierte oft das Prinzip Hoffnung. Da habe ich gesagt: Dafür gibt es von einem bestimmten Punkt an vor dem Hintergrund des staatlichen Schutzauftrages für Kinder kein Verständnis mehr. Wenn das Kindeswohl gravierend gefährdet ist, muss gehandelt werden, und zwar zügig, zielgerichtet und konsequent. Wobei ich betonen muss: Der Standard gerade hier in Frankfurt ist vergleichsweise hoch, trotz aller Mängel, trotz aller finanziellen Engpässe der Einrichtungen und der großen Personalfluktuation. Es gibt hier ein gutes Netzwerk zum Schutz von Minderjährigen.

Herr Bauer, Erziehungsratgeber boomen, Jugendliche hängen auf der Straße oder an der Konsole herum und laufen schlimmstenfalls Amok. Vieles scheint aus dem Ruder gelaufen zu sein. Was ist da los?

Da ich auch Vormundschaftsrichter bin, muss ich zunächst einmal feststellen: Die Betreuten werden zwar immer älter, aber erschreckenderweise auch immer jünger. Es gibt immer mehr psychisch gestörte junge Menschen, womit ich auch junge Eltern meine. Das nimmt eklatant zu. Die Zahlen zeigen, dass das ein auffälliger Tatbestand ist. Da rollt eine Lawine junger, hilfebedürftiger Menschen auf uns zu. Ich kann momentan keine Fachzeitschrift aufschlagen, in der das nicht ein Thema wäre. Der Bedarf an Kinder schützenden Maßnahmen betrifft im Übrigen auch nach außen hin unauffällige Familien, wie die Amokläufe von Schülern zeigen.

Da kriegen die Jugendämter und andere aber ein großes Problem. In der Tat. Deshalb müssen sie auch mit mehr Personal und Zeit ausgestattet werden, denn welche Konsequenzen dieser psychische Notstand für den Kinderschutz hat, liegt auf der Hand. Wir müssen uns fragen: Was ist uns der Kinderschutz wert? Was wollen wir als Gesellschaft dafür investieren? Seit einiger Zeit sind Jugendämter nach dem erweiterten Kinder- und Jugendhilfegesetz explizit dazu verpflichtet, ich zitiere, ihren "Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung" wahrzunehmen. In Vereinbarungen mit freien Trägern von Einrichtungen und Diensten der Jugendhilfe ist sicherzustellen, dass auch dort der Schutzauftrag wahrgenommen wird. Wenn also Verdachtsmomente für eine Kindeswohlgefährdung aufkommen, müssen sie das melden und mit dem Jugendamt kooperieren. Um die Gefahr zu erkennen, müssen allerdings alle gut geschult sein, das ist klar. Und ebenso darin, welche konkreten Schritte zum Schutz der Kinder zu gehen sind.

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Datum:  24 | 6 | 2009
Seiten:  1 2 3
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