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Keine Mittlere Reife: Hessischer Schüler klagt gegen Turbo-Abi

Während Schüler im herkömmlichen G9-Abitur nach Abschluss der Mittelstufe die Mittlere Reife bekommen, müssen sich Turbo-Abiturienten mit dem Hauptschulabschluss zufriedengeben. Ungerecht findet das ein Schüler aus dem Main-Taunus-Kreis - und zieht vor Gericht.

Protest gegen G8
Protest gegen G8
Foto: dpa

Ein Schüler aus Hessen legt sich mit der deutschen Kultusbürokratie an. Justus Becker aus dem Main-Taunus-Kreis (Name geändert) zieht gegen eine offenkundige Ungerechtigkeit vor Gericht, die durch die Einführung des verkürzten gymnasialen Bildungsgangs G8 (Turbo-Abitur) entstanden ist. Während nämlich Schüler im herkömmlichen G9-Abitur nach Abschluss der Mittelstufe die Mittlere Reife bekommen, müssen sich die Turbo-Abiturienten mit dem Hauptschulabschluss zufriedengeben.

Grund dafür ist ein Beschluss der Kultusministerkonferenz der Länder (KMK), wonach es in Deutschland den Mittleren Abschluss erst mit Ende der Jahrgangsstufe 10 geben darf. Turbo-Abiturienten in Hessen und sieben weiteren Bundesländern sind – so wie Justus – aber schon nach Klasse 9 mit der Mittelstufe am Ende. So kommt es etwa, dass im ersten Oberstufenjahr, der sogenannten Einführungsphase, Schüler mit Hauptschulabschluss (aus G8) neben solchen mit der Mittleren Reife (aus G9) sitzen, obwohl beide laut Lehrplan das gleiche gelernt haben.

„Es geht um die Gerechtigkeit“, sagt Justus’ Mutter Ute Becker (Name geändert). „Justus hat die Mittelstufe geschafft, er darf damit die Oberstufe besuchen, da kommt etwas anderes als die Mittlere Reife als Abschluss überhaupt nicht in Frage“, sagt sie. Vor Gericht wollen der Dreizehnjährige, der in seiner Schullaufbahn aufgrund seiner besonders hohen Leistungsfähigkeit mehrere Klassen übersprungen hat, und seine Familie nun erreichen, dass sein Zeugnis dem Mittleren Abschluss gleichgestellt wird.

Vertreten wird Justus von der Wiesbadener Rechtsanwältin Sibylle Schwarz. „Egal, ob jemand in G8 oder G9 die Mittelstufe erfolgreich abgeschlossen hat, er darf damit die Oberstufe besuchen, weil er das dafür nötige Rüstzeug erworben hat“, argumentiert Schwarz. Der Ausbildungsstand sei offensichtlich der gleiche. Deshalb müssten beide Schülergruppen auch den gleichen Nachweis erhalten, dass sie ihr Pensum erfolgreich bewältigt haben. „Es muss“, davon ist Schwarz überzeugt, „dafür denselben Abschluss geben.“ Sonst, sagt Schwarz, sei der im Grundgesetz verankerte Grundsatz auf Gleichbehandlung verletzt.

Rechtsanwältin Schwarz hat nun beim Verwaltungsgericht Frankfurt Klage erhoben. Darin fordert sie, Justus’ Zeugnis dem Mittleren Bildungsabschluss gleichzustellen.

Im Staatlichen Schulamt für den Main-Taunus-Kreis in Rüsselsheim sieht man dafür keinen Anlass. Dort wurde der entsprechende Antrag von Justus abgelehnt, auch ein Widerspruch gegen die Ablehnung war erfolglos, so dass nur der Weg zum Gericht blieb.

Die Begründung des Schulamts: Ein Anspruch auf Gleichstellung mit dem Mittleren Abschluss bestehe nicht, weil nach Beschluss der Kultusministerkonferenz dafür eben zehn Schuljahre absolviert werden müssten. Ausnahmen seien nicht vorgesehen. Sollte Justus vor Gericht erfolgreich sein, hätte dies bundesweite Wirkung. Betroffen sind sämtliche Schüler und Schülerinnen, die einen G8-Bildungsgang besuchen. Verlassen sie vor Ende der Einführungsphase die Schule oder gehen (wie rund ein Prozent der Turbo-Abiturienten) nach Klasse 9 ab, bleibt es für sie beim Hauptschulabschluss.

Für jene, die nach Klasse 9 abgehen, hat das Kultusministerium kurz vor den Sommerferien – also unmittelbar vor Ausgabe der Zeugnisse – eine Bescheinigung entworfen, die die Schulen dem Zeugnis beilegen können. Dieses „Beiblatt“ führt auf, zu welchen Schulen das Zeugnis aus Klasse 9 des Turbo-Abis die Türen öffnet: Es sind dieselben, die auch mit der Mittleren Reife besucht werden dürfen.

Dabei will es Hessen, das bereits erfolglos bei der KMK auf eine Neuregelung für den Mittleren Abschluss drängte, nicht belassen. Man arbeite, teilte ein Ministeriumssprecher mit, an einer hessischen Lösung. Zu Details äußerte sich der Sprecher nicht.

Autor:  Peter Hanack
Datum:  19 | 8 | 2010
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