Eine "Bereicherung für die Gesellschaft" hat die Kultusministerin Dorothea Henzler (FDP) den Schüler Jamal H. genannt, als die Start-Stiftung ihm ein Bildungsstipendium gab. Die Ausländerbehörde hat ihn und seinen Vater nach Armenien abgeschoben. Zwei extreme Pole im Leben des Jamal H. Zwischen ihnen liegen nur drei Monate.
Seit der 16-Jährige an einem Dezembertag 2009 im Morgengrauen aus seinem Alltag gerissen wurde, rührt sich im nordhessischen Eschwege der Protest. Rund 500 Schüler gingen für ihn auf die Straße; die Anne-Frank-Schule gründete einen Helferkreis und die Abgeordnete Sigrid Erfurth (Grüne) setzte den Fall am Dienstag auf die Tagesordnung einer Fragestunde im Landtag.
Nach einem abgelehnten Asylantrag muss ein Bewerber ausreisen.
Gegen eine Abschiebung kann vor dem zuständigen Verwaltungsgericht Widerspruch eingelegt werden und der Petitionsausschuss angeschrieben werden. Letzte Möglichkeit ist ein Antrag bei der Härtefallkommission, auf deren Empfehlung das Innenministerium eine Abschiebung verhindern kann.
Nach einer Abschiebung wird eine Einreisesperre verhängt. Sie kann nur aufgehoben werden, wenn die Kosten der Abschiebung beglichen werden. (msa)
Weitere Informationen zur Abschiebung von Jamal H. gibt es auf der Homepage der Anne-Frank-Schule.
Dabei gibt es rein rechtlich an der Abschiebung des bis dahin geduldeten Armeniers nichts zu rütteln. "Eine besondere Integrationsleistung gewährleistet per se keinen gesicherten Aufenthalt", entgegnete Innenminister Volker Bouffier (CDU) auf Erfurths Frage, wie die Landesregierung zu dem Fall steht. "Wenn Menschen in unser Land kommen mit Namen und Legenden, die nicht der Wahrheit entsprechen, kann man das nicht außer Acht lassen." Jamal soll bei der Einreise den Namen seines Vaters angegeben haben, obwohl er eigentlich den Namen der Mutter trägt.
"Der Rechtsstaat wurde durch die Abschiebung nicht verletzt", betont auch Edgar Ingrisch, Leiter der Anne-Frank-Schule, die Jamal besuchte. "Die Familie hatte sieben Jahre lang Zeit, ihre Asylberechtigung nachzuweisen." Andererseits sei Jamal in Eschwege fest verwurzelt und ein Spitzenschüler gewesen. In einem solchen Fall könne und müsse es humanitäre Ausnahmeregelungen geben. Sigrid Erfurth fordert einen stärkeren Austausch zwischen den Ministerien. Dass jemand "große Anerkennung aus dem Kultusministerium" erhalten, es dann aber "keine Vernetzung mit dem Innenministerium" gegeben habe, das sei "besonders bitter". Jamal war 2002 mit seiner Familie nach Deutschland gekommen. Seitdem hat er Deutsch gelernt und es anderen Schülern ehrenamtlich beigebracht.
Als Jahrgangsbester war der Zehntklässler auf dem besten Wege zu einem guten Abitur. Im September 2009 nahm das Start-Programm der Hertie-Stiftung ihn in ihr Stipendienprogramm für begabte Migranten auf. Kultusministerin Henzler sagte zu diesem Anlass: "Wir können es uns nicht leisten, auf einen einzigen Jugendlichen zu verzichten." Deutschland brauche "solche engagierten und lernwilligen jungen Persönlichkeiten". Dass Jamal dennoch abgeschoben wurde, nennt Andrea Bartel, Geschäftsführerin der Start-Stiftung, eine "Katastrophe". Schließlich habe das Stipendium Jamal eine Perspektive in Deutschland bieten sollen.
Ob der Junge eine solche Perspektive erhalten wird, ist fraglich. Schulleiter Ingrisch hat eine Petition für Jamals Brüder und seine Mutter eingereicht, deren Abschiebung aus Gesundheitsgründen verschoben worden war. Mit einer weiteren Petition soll erwirkt werden, dass das Innenministerium die Einreisesperre für Jamal aufhebt und ein neues Visumsverfahren möglich wird. Die Kosten für Abschiebung und Wiedereinreise würde der Unterstützerkreis tragen. 4000 Euro Spendengelder hat er gesammelt. Die würde Ingrisch gerne dafür einsetzen, sein persönliches Ziel zu erreichen, "dass Jamal sein Abitur in Deutschland machen kann".
Jamal H.: zuerst ausgezeichnet, dann abgeschoben

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