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Homeschooling: Lernen zu Hause

In vielen Ländern ist Homeschooling möglich. Das Engagement der Eltern für den Unterricht zu Hause kann religiöse Gründe haben - muss es aber nicht.

In vielen Ländern ist Homeschooling möglich. Das Engagement der Eltern für den Unterricht zu Hause kann religiöse Gründe haben - muss es aber nicht.

Homeschooling wird die Praxis genannt, seine Kinder nicht zur Schule schicken, sondern selbst zu Hause zu unterrichten. In den USA, in Kanada, Australien oder Neuseeland ist dies viel weiter verbreitet als in der Bundesrepublik Deutschland und wird nicht mit Strafen belegt. "In wenigen Ländern wird die Schulpflicht so streng gehandhabt wie in Deutschland", sagt der Soziologe Thomas Spiegler, der zur hiesigen Homeschooling-Szene geforscht hat.

In England sei Homeschooling ohne jeden Abstrich erlaubt, sagt Spiegler. Allerdings könne es dort zu Schwierigkeiten kommen, wenn die Kinder zunächst eine andere Schule besucht hatten. In Österreich könnten Eltern die Selbstbeschulung anmelden. Ihre Kinder müssten dann am Ende jedes Schuljahres eine staatliche Prüfung ablegen - werde die bestanden, dürfe der Unterricht daheim weiterlaufen.

Einen Trend zum Homeschooling sieht Spiegler in Deutschland nicht. Für seine 2007 veröffentlichte Doktorarbeit hatte er eine vorsichtige Hochrechnung angestellt. Er kam auf 600 bis 1000 Kinder, die auf diese Art unterrichtet werden. "Ich vermute, dass sich die Zahl seither nicht dramatisch verändert hat", sagt er. Allerdings habe sich die Szene in den vergangenen 10 Jahren besser organisiert. Es gebe Netzwerke, die dafür eintreten, die Schulpflicht in eine Bildungspflicht umzuwandeln.

Die Motivationen für Homeschooling sind vielfältig. Der Wunsch kann aus emanzipatorischen alternativ-pädagogischen Ideen erwachsen. Es gibt auch individuelle Beweggründe, die auf negativen Schulerfahrungen eines Kindes fußen. Und es gibt konservativ-religiöse Motivationen. Den Anteil der religiös geprägten Eltern in der Szene schätzt Spiegler auf "mindestens 50 Prozent". Auch sie bilden aber keine homogene Gruppe.

Das Grundgesetz garantiert in Artikel 4 die Glaubens- und Gewissensfreiheit. Artikel 6 erklärt Pflege und Erziehung zum natürlichen Recht und zur Pflicht der Eltern - über deren Aktivitäten allerdings die staatliche Gemeinschaft wacht. Auf diese Artikel berufen sich zum Beispiel die Dudeks. Zugleich betonen sie, sich vor allem vor ihrem "himmlischen Richter" für den Umgang mit ihren Kindern verantworten zu müssen.

Die Schulpflicht gilt in allen Bundesländern. Sie kann durch den Besuch einer öffentlichen Schule oder einer staatlich anerkannten Privatschule erfüllt werden. Ausnahmen bedürfen laut hessischem Schulgesetz einer Genehmigung durch das Schulamt - diese Möglichkeit ist zum Beispiel für kranke Kinder gedacht, die in einer Klinik oder zu Hause von ausgebildeten Lehrern unterrichtet werden.

Auf regionaler Ebene ist Homeschooling in Deutschland hin und wieder toleriert worden. Gerichtsurteile fallen unterschiedlich aus. Soziologe Spiegler wertete das als Indiz für Regelungsbedarf. "Das strenge Verbot führt nicht dazu, dass die grundlegenden Interessen der Kinder besser geschützt sind", glaubt er. "Die Familien weichen in Grauzonen aus." Wichtig seien Kontroll-Mechanismen. Betroffenen Kindern könne es viel besser gehen als in der Schule - aber auch schlechter. (kaj)

Datum:  24 | 11 | 2009
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