In Hessen kommt Bewegung in den Dauerstreit um Sinn oder Unsinn des „Kampfhundegesetzes“, wie die Hundeverordnung im Volksmund heißt. „Sie steht derzeit auf dem Prüfstand“, teilte am Mittwoch Innenminister Boris Rhein (CDU) mit. Es habe Gespräche mit Experten gegeben. Geredet worden sei auch über die Einführung einer Pflicht zur Sachkundeschulung, einer Hundehaftpflicht und Kennzeichnung des Tieres.
Neue Töne aus dem Innenministerium, das Rhein vor knapp einem Jahr vom jetzigen Ministerpräsidenten Volker Bouffier (CDU) übernommen hat. „Ich habe das Gefühl, dass die wissenschaftlichen Fakten die Politik überzeugen“, stellt Tierschutzbeauftragte Madeleine Martin im Gespräch mit der Frankfurter Rundschau fest.
Im Sommer 2000 töteten zwei Hunde den sechsjährigen Volkan in Hamburg. Als Reaktion darauf erließen viele Bundesländer eine Gefahrenabwehrverordnung. Hessen rühmte sich, eine der „schärfsten“ zu haben. Sie wurde immer wieder beklagt und modifiziert.
Im Jahr 2004 veröffentlichte die Bundestierärztekammer eine Statistik des Innenministeriums in Wiesbaden, wonach zwischen August 2000 und September 2003 insgesamt 456 Hunde auf amtliche Anordnung getötet wurden.
Zuletzt wurde die Verordnung über das Halten und Führen von Hunden am 1. Januar 2009 geändert.
Der Rottweiler kam neu auf die Liste der gefährlichen Rassen, für ihn gilt eine Übergangsregelung. Verzeichnet sind außerdem Pitbull, Pitbull-Terrier, American Pitbull Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Kangal (Karabash) und Kaukasischer Owtscharka. Gestrichen wurden Mastiff und Mastino Napoletano.
Den Wesenstest müssen gefährliche Hunde seit dem Jahr 2009 nur noch alle vier Jahre absolvieren, ältere gar nicht mehr.
Halter müssen Sachkunde nachweisen. Das gilt für Listenhunde und die Tiere, die Menschen gebissen oder in gefahr-drohender Weise angesprungen haben.
Das Manifest für Halterschulung steht auf der Homepage der Landestierärztekammer unter www.ltvh.de (jur)
Gebetsmühlenartig hat sie in den vergangenen Jahren wiederholt, dass sich die Gefährlichkeit eines Hundes nicht an der Rasse festmachen lasse. Auch Cockerspaniels, Labradore oder Pudel könnten schmerzhaft zuschnappen. Die Liste nennt aber nur den Pitbull und neun andere Rassen – auch nicht den Schäferhund, der seit Jahren die wie ein Staatsgeheimnis gehütete hessische Beißstatistik anführt.
Martin hat in ihrem jetzt veröffentlichten Jahresbericht 2010 dem Thema ein Kapitel gewidmet. „Unerzogene Hunde werden zur Belastung für Familie und Umwelt“, schreibt sie darin. „Häufig werden eben genau solche Tiere dann in Tierheimen abgegeben oder ausgesetzt.“ Beim Kauf eines süßen Welpen wüssten Hundekäufer oft nicht, was sie sich damit später einhandeln.
Sie fordert einen Wissenstest vor Anschaffung eines Hundes und eine Mensch-Tier-Team-Prüfung für danach. Alle Tiere müssten mit einem Chip gekennzeichnet sein. Diese Schritte dienten nicht alleine der Gefahrenabwehr, sondern entlasteten auch die vollgestopften Tierheime. Denn dort, und nicht in der Beißstatistik, landeten die vielen Familienhunde, die ein Kind gebissen haben. „Ein Familienvater zeigt sich ja nicht selber an.“
Vor einem Jahr fand Martin mit der SPD und den Grünen politische Unterstützung. Bei einer SPD-Veranstaltung zur Hunde-Verordnung im Landtag setzten die ersten Bürger ihre Unterschrift unter das vom Landestierschutzverband initiierte „Wiesbadener Manifest für Halterschulung“. Die Grünen fordern jetzt ergänzend die generelle Hundehaftpflicht. „Die Einführung wäre ein wichtiger Schritt, damit auch zahlungsunfähige Halter für Schäden durch ihre Tiere aufkommen“, meint Abgeordneter Marcus Bocklet.
„Da ist Bewegung drin.“ Reinhard Jakob, Vorsitzender des Landesverbands für das deutsche Hundewesen (VDH), begrüßt die Diskussion über eine neue Hundeverordnung. Die Rasseliste sei nicht wissenschaftlich fundiert. Und: „Es gibt viele, die einen Hund als Statussymbol sehen und nicht wissen, wie sie mit der Rasse umgehen müssen.“

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