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Interview mit Juristin Schönhof: Entzug der Freiheit

Bärbel Schönhof, Rechtsanwältin und Zweite Vorsitzende der Deutschen Alzheimer-Gesellschaft, spricht mit der FR über den Schutz von Dementen.

Bärbel Schönhof ist Rechtsanwältin und Zweite Vorsitzende der Deutschen Alzheimer-Gesellschaft.
Bärbel Schönhof ist Rechtsanwältin und Zweite Vorsitzende der Deutschen Alzheimer-Gesellschaft.
Foto: DAlzG

Die Menschen werden immer älter, Altersverwirrtheit nimmt entsprechend zu. Sind Kliniken und Pflegeheime denn dafür gerüstet?

Muss man sich gegen ältere Menschen rüsten? Ich verstehe schon. Bei Demenzerkrankungen treten Verhaltensauffälligkeiten auf, die nicht mit dem ursprünglich noch rüstigen Menschen übereinstimmen. Deshalb müssen entsprechende Vorkehrungen getroffen werden.

Welche Vorkehrungen?

Gerade Akutkrankenhäuser rechnen zwar mit den Verhaltensauffälligkeiten, aber dem Personal fehlt häufig das Wissen, um damit umzugehen.

Was sind das für Auffälligkeiten?

Man muss damit rechnen, dass Orientierungsstörungen auftreten und die Patienten, wenn sie noch mobil sind, häufig auf Station umherlaufen, sie sogar verlassen oder ihr Zimmer nicht wiederfinden. Durch den Umgebungswechsel nimmt die Orientierungslosigkeit zu. Deshalb muss ein größeres Augenmerk auf den Patienten gerichtet werden.

Wie soll das im Klinikalltag funktionieren? Man kann kein Personal abstellen, um einen einzigen Patienten Tag und Nacht zu überwachen. Gibt es Alternativen?

Es gibt die Möglichkeit, jemanden auf einer geschlossenen Station unterzubringen. Das ist aber nicht in jedem Krankenhaus möglich. Es ist auch rechtlich nicht unproblematisch, automatisch jeden Demenzkranken dort unterzubringen, der Weglauftendenzen zeigt oder Unruhe wegen der fremden Umgebung. Das ist eine freiheitsentziehende Maßnahme, die vom Vormundschaftsgericht genehmigt werden müsste.

Wann gibt das Gericht grünes Licht dafür?

Wenn das Risiko besteht, dass jemand zu Tode kommt, ist die Verhältnismäßigkeit eher gegeben. Dazu sind zwingend die Angaben des vorherigen Umfelds notwendig, des Pflegeheims oder der Angehörigen. Vielleicht kann das Risiko auch anders gemindert werden, etwa indem begleitende Personen mit aufgenommen werden. Das wird ja bei Kindern häufiger gemacht.

Sie haben den bundesweiten Überblick. Gibt es Krankenhäuser, die Begleiter mit unterbringen?

Es gibt welche, gerade bei fortgeschrittener Demenz. Es gibt auch Reha-Einrichtungen, die das vorhalten. Letztendlich ist das die günstigste Lösung - für das Personal und den Patienten. Auch weil dann eine vertraute Person in fremder Umgebung da ist.

In Offenbach wird derzeit ein Ortungssystem getestet. Was halten Sie davon?

Das ist juristisch und ethisch problematisch. Das GPS-System findet immer mehr Nutzer. Man kann auch jemanden in häuslicher Umgebung damit ausstatten. Wenn er einen sehr starken Bewegungsdrang hat, weiß man zumindest, wo er derzeit steckt. Wenn etwas passiert, ist er schnell auffindbar.

Warum hegen Sie trotzdem Bedenken?

Das System kann auch dazu benutzt werden, Personal einzusparen. In einem Pflegeheim gibt es immer einen akustischen Ton ab, wenn der Patient die Türschwelle überschreitet, und wenn er zurückgeholt wird, ist das eine freiheitsentziehende Maßnahme, die das Vormundschaftsgericht genehmigen muss.

Was raten Sie also Angehörigen von verwirrten Menschen?

Im Akutfall, wenn nachts der Notarzt kommt, hat man kaum einen Einfluss, in welche Klinik der Angehörige gebracht wird. Die Wenigsten kennen die Gegebenheiten in den Krankenhäusern. Fragt man dort, so lautet die Standardantwort: Natürlich sind wir auf Demenzkranke eingestellt.

Was kann man da tun?

Man kann darauf dringen, möglichst viele Informationen im Patientenbuch aufzunehmen. Dass jemand eine Weglauftendenz hat, in fremder Umgebung orientierungslos ist. Die Deutsche Alzheimer-Gesellschaft hat einen Personalbogen für Demenzkranke entwickelt und den Krankenhäusern mit einer Broschüre zugeschickt. Der kann dann in die Krankenakte geheftet werden, damit jeder bei Schichtwechsel sich über den Patienten informieren kann.

Das Problem ist also erkannt. Was wünschen Sie sich von den Kliniken?

Die Besonderheiten von Demenzerkrankungen müssen mehr bekannt sein. Die gerontopsychiatrische Zusatzausbildung muss Teil der pflegerischen, aber auch ärztlichen Ausbildung sein. Im Akutkrankenhaus gibt es in der Regel keine geriatrische Abteilung. Wenn jemand mit Blinddarmbeschwerden kommt, wird die Demenz in der Regel nicht berücksichtigt. Das fängt schon beim Essen an. Dass das Tablett einfach hingestellt wird. Es müsste konsiliarisch immer ein Geriater zur Verfügung stehen.

Und was ist mit Pflegeheimen?

Es gibt welche mit speziellen Konzepten. Andere haben sich noch nicht darauf eingestellt.

Interview: Jutta Rippegather

Datum:  3 | 2 | 2010
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