Die Ärzteschaft steht mal wieder in der Kritik. Zum 1. Oktober hat unter Ihrer Leitung die Zentralstelle gegen Kriminalität im Gesundheitswesen ihre Arbeit aufgenommen. Hat Korruption in dem Bereich zugenommen?
Die Fälle gab es früher auch. Sie sind nur nicht aufgedeckt worden. Das hat sich durch die enge Zusammenarbeit mit der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Hessen und den Krankenkassen geändert. Das schlägt sich auch in der Statistik nieder.
Alexander Badle (42) ist seit 2002 bei der hessischen Generalstaatsanwaltschaft tätig. Der Staatsanwalt leitet die neue Zentralstelle zur Bekämpfung von Vermögensstraftaten und Korruption im Gesundheitswesen in Frankfurt. Insgesamt sind dort drei Staatsanwälte tätig.
Vorläufer der Zentralstelle war die AG Ärzte. Die Eingreifreserve der Staatsanwaltschaft Limburg hatte 2004 gegen mehr als 1000 Ärzte in Hessen Verfahren wegen Abrechnungsbetrugs - vor allem bei Privatpatienten - eingeleitet. Über Jahre hinweg bauten Badle und seine Kollegen eine bundesweit einmalige Infrastruktur auf mit Sachverständigen, EDV-Experten und Fachleuten für das Abrechnungswesen. (jur)
Was sind die häufigsten Anlässe für Ihre Ermittlungen?
Das ist sehr unterschiedlich. Klassiker ist die Abrechnung von nicht erbrachten Leistungen, sogenannten Luftleistungen. Sehr schwierig gestalten sich die Ermittlungen, wenn es um nicht korrekte Abrechnungen geht. Auch Kooperationen zwischen Ärzten und sonstigen Leistungserbringern können für korruptive Sachverhalte interessant sein.
Meinen Sie die Fälle, in denen Krankenhäuser Ärzte für Überweisungen entlohnen?
Wir haben in Hessen keinen Fall, der sich mit dieser Thematik beschäftigt. Es gibt auch nur ganz wenige strafrechtlich relevante Fallkonstellationen. Die meisten Zuweisungspauschalen sind in den integrierten Versorgungs-Verträgen vorgesehen, die die Krankenkassen mit Ärzten und Kliniken abschließen. Selbst außerhalb dieser Regelungen sind sie vielleicht standes- und berufsrechtlich relevant. Strafrechtlich aber erst, wenn der Arzt Patientenströme in einem solchen Umfang lenken kann, dass er auf die wirtschaftlichen Entscheidungen des Krankenhauses Einfluss nimmt.
Die Versorgungsverträge haben sich die Gesundheitsreformer in Berlin ausgedacht. Haben sie damit Tore für Korruption geöffnet?
Es ist völlig unerheblich, welche Versorgungsstrukturen man hat. Wenn Sie Akteure haben, die betrügen wollen, dann werden sie dies tun. Der Gesundheitsmarkt ist intransparent und extrem kompliziert. Das eröffnet die Möglichkeit Gelder fehlzuleiten. Damit müssen wir leben. Die Aufregung über die Zuweisungspauschalen ist völlig überzogen.
Was ist für Sie als Staatsanwalt Anlass, Ermittlungen aufzunehmen?
Bundesweit bekannt wurde der Fall des Hals-, Nasen-, Ohrenarztes, der für die Zuweisung von Patienten von einem Hörgeräteakustiker Geld verlangte. Es gibt einige mögliche Einfallstore für finanzielle Zuwendungen. Da muss man vernünftige Regelungen außerhalb des Strafrechts finden.
Eine Aufgabe Ihrer Abteilung ist deshalb auch die Fortbildung von Polizisten oder Mitarbeitern der Krankenkassen. Werden die aus diesen Fällen lernen?
Prävention ist ein wichtiger Aspekt unserer Arbeit. Wir wollen durch Überzeugungsarbeit und unsere Präsenz den Ärzten und anderen Anbietern am Markt zeigen: Wir sind da, wir kontrollieren. Der Bereich Betrug und Korruption im Gesundheitswesen lag bei den Ärzten jahrzehntelang im Dornröschenschlaf. Ärzteverfahren reduzierten sich auf Kunstfehler.
Wodurch wurde die Justiz wach?
Der Herzklappenskandal Anfang der 90er Jahre hat den Wandel ausgelöst. Den haben wir in Hessen konsequent fortgesetzt. Vermögensdelikte sind strafrechtlich relevant und man muss das Bewusstsein der Ärzte schärfen. Ihre Mitarbeit gewinnen wir nicht durch Druck, sondern durch Aufklärung. Dadurch lenken wir den Tatort Gesundheitsmarkt positiver, als wenn wir uns einzelne Fälle heraussuchen und mit übertriebener Härte zuschlagen. Deshalb bündeln wir unsere Verfahren, zeigen Präsenz.
Woher erhalten Sie Ihre Tipps?
Zu rund 90 Prozent von der KV und den Krankenkassen. Dort laufen die Informationen zusammen. Dort gibt es die Fehlverhaltungsbekämpfungsstellen, die der Gesetzgeber zur Pflicht gemacht hat. Da sitzen unsere Trüffelschweine, die im Vorfeld eines Ermittlungsverfahrens die Informationen zusammentragen - allen voran bei der AOK Hessen.
Wie hoch schätzt man den Schaden durch Korruption?
Das ist schwer zu sagen. In Hessen haben wir in sieben Jahren siebeneinhalb Millionen Euro an Schadensvolumen zurückgeführt. Allein dieses Jahr sind es schon etwa sechs Millionen Euro. Bundesweit sind es mindestens eine Milliarde Euro. Im Gesundheitsmarkt werden pro Jahr circa 250 Milliarden Euro bewegt. Deshalb haben wir auch die zentrale Stelle eingerichtet.
An welchem großen Fall arbeiten Sie aktuell?
Derzeit haben wir ein großes Ermittlungsverfahren gegen einen Frankfurter Apotheker, der Rohybnol in größerem Umfang an Drogenabhängige abgegeben hat und sich im Eintausch Rezepte über hochpreisige Medikamente hat geben lassen. Die hat er dann abgerechnet. Wir gehen davon aus, dass den Kassen durch diesen einzelnen Apotheker Schäden in Höhe von mehreren Hunderttausend Euro entstanden sind.
Interview: Jutta Rippegather

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