Frau Sacksofsky, die städtische Verkehrsgesellschaft Frankfurt hat der evangelischen Kirche Werbung auf ihren Bussen untersagt - weil man Religionsgemeinschaften prinzipiell von Werbeflächen fernhalten wolle.
Grundsätzlich ist es natürlich das gute Recht eines Staates oder einer Stadt, auf Flächen in ihrem Eigentum Werbung zuzulassen oder sie nicht zu erlauben. Allerdings gilt aus meiner Sicht der Grundsatz der Gleichbehandlung. Das heißt im vorliegenden Fall: Die Verkehrsgesellschaft Frankfurt stellt allen möglichen kommerziellen Unternehmen Werbeflächen zur Verfügung. Dann muss sie es auch für Religionsgemeinschaften tun. Dies verlangt die Religionsfreiheit, die ja im Grundgesetz verankert ist. Kommerzielle Äußerungen dürfen nicht gegenüber solchen privilegiert werden, die Konsumverhalten kritisch hinterfragen.
Ute Sacksofsky ist Staatsrechtlerin an der Frankfurter Johann Wolfgang Goethe-Universität. Die 49-jährige Professorin ist Inhaberin eines Lehrstuhls für öffentliches Recht und Rechtsvergleichung.Die Juristin unterrichtet seit mittlerweile zehn Jahren an der Goethe-Uni und erwarb 1986 den Master of Public Administration der Harvard University. (jg)
Und das gilt dann für alle Religionsgemeinschaften?
Ja. Die Werbeflächen müssen allen Religionsgemeinschaften offen stehen, zum Beispiel christlichen genauso wie muslimischen. Man kann die Werbung nur nach Kriterien beschränken, die für alle Religionsgemeinschaften gleichermaßen gelten.
Die Berliner Verkehrsbetriebe zum Beispiel lassen religiöse Werbung grundsätzlich zu, allerdings mit der Einschränkung, dass sie nicht missionierend oder verletzend sein darf
.
Das halte ich für einen richtigen Ansatz. Es darf keine herabsetzende, missionarische oder aufwiegelnde Werbung sein. Also nichts nach dem Motto: Wir sind die bessere Religion im Vergleich zu allen anderen. Unter solchen Voraussetzungen wäre etwa die geplante Werbung der evangelischen Kirche, um die es jetzt in Frankfurt in der Vorweihnachtszeit ging, überhaupt kein Problem gewesen.
Aber was ist mit Scientology oder etwa radikalen muslimischen Gruppen? Öffne ich nicht Tür und Tor für deren Werbung auf städtischen Verkehrsmitteln?
Nein, das muss nicht sein. Es braucht eine sorgfältige Prüfung des Einzelfalles. Missionarische Äußerungen dürfen auf jeden Fall nicht zugelassen werden. So würde dann auch Scientology keine Chance bekommen, sich als die beste aller Religionen darzustellen. Ich gebe zu, dass die Sache insgesamt heikel ist. Denn das bedeutet: Der Staat oder in diesem Fall die Stadt mischt sich ein. Aber das ist notwendig.
Aber die Diskussion um die neue Moschee im Frankfurter Stadtteil Hausen oder zuletzt um das Minarett-Verbot in der Schweiz zeigen, welchen Sprengstoff das Verhältnis der Kulturen und Religionen untereinander birgt.
Gerade deshalb braucht es auch bei dem Thema Werbung Entscheidungen, die mit besonderer Sorgfalt getroffen werden. Es sind genaue, schriftlich niedergelegte Kriterien notwendig.
Wer entscheidet im Einzelfall?
In erster Linie die Verkehrsgesellschaft Frankfurt, aber auch die Stadt kann darauf Einfluss nehmen.
Die VGF könnte sich der Unterstützung von Fachleuten bedienen, etwa einen Beirat berufen.
Da halte ich für denkbar und sinnvoll.
Interview: Claus-Jürgen Göpfert

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