Als das Thema Jugendkriminalität im Hessen-Wahlkampf Anfang des Jahres hochgekocht wurde, bestand die CDU auf schärferen Gesetzen. Jetzt, da Ruhe in der Debatte eingekehrt ist, zeigt sich, dass die von Justizminister Jürgen Banzer (CDU) zusammengerufenen Experten nicht viel von den Vorschlägen halten.
Am Freitag übergab der hessische Generalstaatsanwalt Dieter Anders, der das Gremium geleitet hatte, dem Minister in Wiesbaden den Bericht. Das Ergebnis: Die Fachleute lehnen ein Fahrverbot als zusätzliche Strafe ebenso ab wie die Forderung, auf 18- bis 21-Jährige grundsätzlich Erwachsenenstrafrecht anzuwenden. Beides zählte zu dem Katalog, den die Unionsländer im Februar im Bundesrat durchgesetzt hatten.
Ein Fahrverbot würde "völlig verpuffen", da die meisten Betroffenen keinen Führerschein besäßen, sagte Anders. Bei den übrigen Delinquenten könne eine solche Sanktion weitere Straftaten wie das Fahren ohne Führerschein auslösen.
Mit Blick auf die Heranwachsenden befanden die Experten, dass ihre Reife sehr unterschiedlich sei. Man müsse deswegen auch nach Jugendstrafrecht urteilen können, wenn sie schon älter als 18 seien. Die Fachleute empfehlen deshalb Entscheidungen im Einzelfall statt einer festen Regel zu folgen.
Höchststrafe 15 Jahre
Auch auf einen "Warnschussarrest", mit dem Freiheitsentzug bei einer Bewährungsstrafe ermöglicht werden soll, konnten sich die Experten nicht einigen. Hier gab es Befürworter und Gegner in der Kommission. Lediglich eine der Forderungen aus dem Unions-Katalog fand Gnade vor den Augen der Fachleute. Sie halten es für richtig, die Höchststrafe im Jugendrecht von zehn auf 15 Jahre Haft anzuheben. So könne die "große Diskrepanz" vermieden werden, dass Erwachsene und Heranwachsende für die gleiche Tat sehr unterschiedlich bestraft würden, sagte Jurist Anders.
Der Schwerpunkt der Diskussionen habe "nicht auf notwendigen Gesetzesänderungen gelegen", betonte der Vorsitzende der Kommission. In ihr waren Vertreter von Staatsanwaltschaften, Jugendgerichten, Polizei, Bewährungshilfe, Jugendämtern, von freien Trägern, Opferhelfern und der Wissenschaft vertreten.
Einigkeit bestand unter den Experten darin, dass die Prävention breiteren Raum einnehmen müsse. Außerdem forderten sie, dass Institutionen wie Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugendämter enger zusammenarbeiten sollen und Strafen rasch vollstreckt werden müssten, damit Täter sie spüren.
Minister Banzer betonte, dass es bereits gelungen sei, die Verfahren ein wenig zu beschleunigen. Im Wahlkampf war herausgekommen, dass sie mit durchschnittlich 4,1 Monate im Jahre 2006 so lange dauerten wie nirgends sonst in der Republik. Nach Banzers Angaben ist diese Zahl 2007 auf vier Monate zurückgegangen, im ersten Halbjahr 2008 auf 3,9 Monate.
Kommentar R4

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