Der mittelhessische Anarchist Jörg Bergstedt dringt darauf, dass Schuldige für seine unrechtmäßige Inhaftierung vor Gericht gebracht werden. Vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hat er jetzt ein sogenanntes Klageerzwingungsverfahren beantragt. Die Version der Generalstaatsanwaltschaft, die die Einstellung aller Verfahren bestätigt hatte, bezeichnete er als „märchenhafte Ablaufbeschreibung“.
Die Ermittler wiesen diesen Vorwurf zurück. Sie beantragten beim OLG, Bergstedts Ansinnen schon aus formalen Gründen als unzulässig abzuweisen, wie der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft, Günter Wittig, der Frankfurter Rundschau sagte. So enthalte die 44-seitige Antragsschrift nicht, wie erforderlich, eine Schilderung der umstrittenen Ereignisse, die ohne Rückgriff auf Akten vollständig sei.
Bergstedt war nach Schmierereien in der Nähe des Wohnhauses des damaligen hessischen Innenministers Volker Bouffier (CDU) im Jahr 2006 für mehr als vier Tage inhaftiert worden, obwohl Polizisten ihn zur Tatzeit beim Federballspielen beobachtet hatten, wie das Frankfurter OLG feststellte. Daher sei die Ingewahrsamnahme rechtswidrig gewesen, stellten die Richter fest.
Alle Ermittlungen gegen Polizisten und Richter verliefen aber ebenso im Sande wie Vorermittlungen gegen den heutigen Ministerpräsidenten Bouffier. Jüngst bestätigte die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt die Einstellung aller Verfahren.
Sie vertrat dabei eine neue Version, die bisher weder von der Landesregierung noch von Ermittlern formuliert worden war. Danach soll Jörg Bergstedt nicht durchgehend observiert worden sein – und damit als möglicher Tatverdächtiger doch nicht ausscheiden.
Bergstedts Anwalt Tronje Döhme entgegnete jetzt in seinem Schriftsatz, die Generalstaatsanwaltschaft habe Polizei-Vermerke ignoriert, die seinen Mandanten entlasteten. Stattdessen würden nicht nachprüfbare Beweise für die neue Version angeführt. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob Bergstedt tatsächlich zum Tat-Zeitpunkt beim Federballspielen gesehen wurde. Gegen 2.30 Uhr soll ein Loch in die Eingangstür der CDU-Geschäftsstelle in Gießen gebohrt, zehn Minuten später Graffiti in der Nähe von Bouffiers Wohnhaus gesprüht worden sein. Zum einen macht Bergstedt, der beider Taten verdächtigt wurde, darauf aufmerksam, dass die Orte zu weit auseinanderlägen, als dass ein einzelner Täter in Betracht käme.
Zum anderen standen die Badmintonspieler nach bisherigen Polizei-Protokollen von 1.42 Uhr an unter Beobachtung. Der Generalstaatsanwalt hatte hingegen angegeben, dass es bis 2.47 Uhr eine Beobachtungslücke gebe und Bergstedt daher doch als Täter in Frage komme. Diese Angabe sei „nicht nachvollziehbar“, heißt es in Bergstedts Schriftsatz. „Offenbar werden kritiklos mögliche Schutzbehauptungen der Beschuldigten übernommen.“
Die Ermittlungsbehörde hatte sich auf Vernehmungen der Beamten eines Mobilen Einsatzkommandos (MEK) gestützt, die Bergstedts Anwalt nicht einsehen durfte, sowie auf ein nicht namentlich gezeichnetes Ablaufprotokoll aus dem Polizeipräsidium Mittelhessen, das bisher auch in keiner Behörden-Stellungnahme erwähnt worden war. Angesichts der begrenzten Größe der Gießener Staatsschutzabteilung erscheine es „nicht glaubhaft“, dass der Autor nicht zu ermitteln sei, argumentiert Bergstedts Anwalt.
Er erhebt in diesem Zusammenhang schwere Vorwürfe gegen die Behörden. Nach seiner Einschätzung sei „eine Fälschung – mit oder ohne Wissen bzw. sogar Zutun der an Erfindungen arbeitenden Generalstaatsanwaltschaft – zu vermuten“. Der Anwalt erhebt daher sogar den „Verdacht der Strafvereitelung im Amt“. Dies weist die Generalstaatsanwaltschaft „mit Entschiedenheit“ zurück. Sprecher Wittig sagte: „Es gibt nicht die geringsten Hinweise auf Fälschung oder Manipulation in den Akten.“
Der Fall hatte die Landespolitik beschäftigt, nachdem die FR die Vorgänge vor einem Jahr aufgriff. Die SPD hat angekündigt, auf einer vollständigen Aufklärung zu bestehen.

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