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Kasseler Nazi-Mord: Wer wusste vom "kleinen Adolf"?

Der Verfassungsschützer am Tatort des Kasseler Nazi-Mords – eine Chronologie

Dass ein hessischer Verfassungsschützer bei einem Mord der rechtsextremen Terrorgruppe NSU am Tatort war, sorgt für Aufregung und Verwirrung. Die FR versucht zu sortieren, wer wann was wusste.

6. April 2006: Halit Y. wird in seinem Internet-Café in Kassel erschossen. Die Polizei ruft alle Besucher, die um die Tatzeit im Café waren, auf sich zu melden. Fünf folgen dem Aufruf. Sie erwähnen einen sechsten Besucher.

21. April 2006: Die Polizei findet diesen aufgrund von Datenspuren, die er auf dem von ihm benutzten Rechner hinterlassen hat; es soll sich um eine Telefonnummer handeln, die er bei einem Portal für Sex-Kontakte eingab. Er wird als Beschuldigter behandelt.

22. April 2006: Nach 24 Stunden muss der Verdächtige freigelassen werden: kein dringender Tatverdacht. Sein Schweigen erklärt er damit, er habe im Café Internet-Seiten besucht, von denen seine Frau nichts wissen dürfe. Bei einer Durchsuchung werden Waffen gefunden, die er legal besitzt. Auch ein Buch über Serienmorde reicht nicht, um den Verdacht zu erhärten. Ermittelt wird weiter.

14. Juli 2006: Medien enthüllen, dass der Verdächtige Beamter des Landesamts für Verfassungsschutz sei. Der V-Mann-Führer wurde, wie bei Ermittlungen üblich, vom Dienst suspendiert. Dass er „in der Abteilung Ausländer-Extremismus“ eingesetzt gewesen sei, kann so nicht stimmen: Die Informationsbeschaffung ist, anders als die Auswertung, nicht nach Themen aufgeteilt, T. kann auch mit Rechts- oder Linksextremismus befasst gewesen sein.

17. Juli 2006: In der Parlamentarischen Kontrollkommission für den Verfassungsschutz (PKV) des Landtags bestätigt das Innenministerium die Meldung. Die Auskünfte im geheim tagenden Gremium sind offenbar spärlich; über Sitzungen der PKV werden keine Protokolle angefertigt. In einer Innenausschusssitzung am selben Tag erläutert der damalige Innenminister und heutige Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) wortreich, warum er über Ermittlungen nicht berichten könne.

18. Januar 2007: Die Ermittlungen gegen Andreas T. werden eingestellt. Die Auswertung von Tankquittungen, Fahrtenbüchern und anderen Hinweisen hat keine Anhaltspunkte auf Verwicklungen in die anderen Morde ergeben. Dass ein Bewegungsprofil die Anwesenheit an anderen Tatorten nahelege, wie die Bild-Zeitung behauptet, stimme nicht, sagt die Staatsanwaltschaft. Mehrere mit den Ermittlungen vertraute Personen sagen der FR, hätten sich solche Hinweise ergeben, wäre Andreas T. niemals freigelassen worden. Den Verdacht der Manipulation weisen Polizisten zurück: Wenn so viele Ermittler mit einem Fall befasst seien, könne es keine Mauscheleien geben.

4. November 2011: Eine Wohnung in Zwickau brennt aus. Aus dort gefundenen Indizien wird klar, dass die rechtsextreme Gruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ die Morde begangen hat.

14. November 2011: Das hessische Innenministerium nennt den Fraktionen neue Details zu Andreas T. Nun heißt es nicht mehr, der Mann habe den Tatort eine Minute vor dem Mord verlassen, sondern er könne noch im Café gewesen sein. Von den Waffen ist immer noch nicht die Rede, ebenso wenig wie von Auszügen aus Adolf Hitlers „Mein Kampf“, die T. besaß. Er gab nach FR-Informationen berufliches Interesse an.

15. November 2011: Der Bundestagsabgeordnete Thomas Oppermann (SPD) sagt, Andreas T. habe eine „stark rechte Gesinnung“. Laut Medienberichten wurde er im heimatlichen Hofgeismar „der kleine Adolf“ genannt.

16. November 2011: Die Kasseler Staatsanwaltschaft teilt mit, sie sei 2006 darauf gestoßen, dass T. in seiner Jugend rechtsextremistische Traktate abgeschrieben habe. Es habe aber keine Hinweise gegeben, dass dies 2006 noch seine Gesinnung war. Ministerpräsident Bouffier sagt, T. sei seines Wissens „1993 oder 1994 eingestellt worden“, zur Zeit der rot-grünen Landesregierung, und „nach intensiver Sicherheitsprüfung“. Der damalige Verfassungsschutz-Chef Hartmut Ferse sagt der FR, diese Prüfung bedeute nur, dass die Mitarbeiter nicht in einer extremistischen Organisation aufgefallen seien, „eine Gesinnungsprüfung gibt es nicht“.

Andreas T. arbeitet heute beim Regierungspräsidium Kassel, in einem „rein verwaltungsinternen Bereich ohne Außenwirkung“, so das RP. Denkbar ist, dass er den Verfassungsschutz verließ, weil er durch die Medienberichte enttarnt war. Möglich auch, dass ihm wegen der Vorfälle in Kassel die Freigabe für die Arbeit mit geheimen Akten entzogen wurde.

Autor:  Volker Schmidt
Datum:  16 | 11 | 2011
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