Das Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken hat am Mittwoch im Berufungsverfahren um umstrittene Äußerungen über Gentechnikfirmen im Internet einem hessischen Anti-Gentechnik-Aktivisten Recht gegeben. Bisherige Urteile des Landgerichts Saarbrücken, mit denen der 46-jährige Jörg Bergstedt aus Reiskirchen (Landkreis Gießen) zur Unterlassung von Aussagen in der Broschüre „Organisierte Unverantwortlichkeit“ verurteilt worden war, wurden aufgehoben.
Das Gericht unter Vorsitz des OLG-Präsidenten Roland Rixecker wies damit die Klage von leitenden Mitgliedern zweier Biotech-Firmen ab. Eine Revision wurde nicht zugelassen. In dem Rechtsstreit gehe es nicht um die Verletzung der Menschenwürde von zwei Personen, sondern um eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse und die Freiheit der Meinungsäußerung, sagte Rixecker. Wenn ein Bürger kritisch auf Sachverhalte eingehe, dann müssten unternehmerisch tätige Personen die Kritik aushalten. Überspitzte, scharfe und polemische Formulierungen seien dabei hinzunehmen. Eine daraus abgeleitete „Schmähkritik“, wie von dem Landgericht angenommen, hielt der Senat für „abwegig“.
Bergstedt war im August 2009 von der Zivilkammer des Landgerichts zur Unterlassung von Aussagen wie beispielsweise, die Kläger würden „Steuergelder für Propaganda verschieben“ und einer „Seilschaft für Fördermittelveruntreuung“ angehören, verurteilt worden. Bei Nichtbefolgung wurden ihm ein Ordnungsgeld bis zu 250 000 Euro oder sechs Monate Haft angedroht. Die Unterlassungsverfügung war im Oktober 2009 bestätigt worden. Im Mai 2010 hatte die 9. Zivilkammer des Landgerichts diese Urteile im Hauptsacheverfahren aufrechterhalten.
Bergstedt wird als „anarchistischer Aktivist“ bezeichnet, der oft in Aktionen Polizei und Justiz angreift. 2006 war er vier Tage lang inhaftiert worden – zu Unrecht, wie das Oberlandesgericht Frankfurt damals feststellte. ( ddp)

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