Zu diesem Schluss ist die Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft gekommen. Sie hat Bergstedts Beschwerde gegen die Einstellung aller Verfahren jetzt abgewiesen, obwohl das Oberlandesgericht festgestellt hatte, dass sein viertägiger Gewahrsam rechtswidrig war.
Die Ermittler lasen in ihrer Verfügung der Polizei und einem Gericht die Leviten. Sie sprachen von einer „rechtlichen Fehleinschätzung der Polizei“ und einem Amtsgericht, das sich die falschen Ausführungen der Polizei „ungeprüft zu eigen“ gemacht habe. Beides erfülle aber keinen Straftatbestand, stellte die Generalstaatsanwaltschaft fest.
Bergstedt war im Mai 2006 in der Nähe von Gießen festgenommen und vier Tage lang arrestiert worden, nachdem es in der Nacht Farbschmierereien an einer Mauer vor dem Haus des damaligen Innenministers Volker Bouffier (CDU) gegeben hatte und ein Loch in die örtliche CDU-Geschäftsstelle gebohrt worden war. Bergstedt war jedoch in der Nacht von Polizisten observiert worden, als er Badminton spielte. Das Oberlandesgericht Frankfurt nannte die Ingewahrsamnahme daher „insgesamt rechtswidrig“.
Jörg Bergstedt saß 2006 für vier Tage zu Unrecht in Unterbindungsgewahrsam. Es ging um den Vorwurf von Sachbeschädigungen im Umfeld des damaligen Innenministers und heutigen Ministerpräsidenten Volker Bouffier (CDU). Bergstedt war aber von Polizisten an anderer Stelle beobachtet worden.
Gegen Volker Bouffier hat der Betreiber einer links-alternativen Projektwerkstatt in Reiskirchen bereits öfter Aktionen gestartet.
Wegen der Zerstörung eines Gentechnik-Feldes verbüßte Bergstedt bis zum Frühjahr eine sechsmonatige Haftstrafe. In dieser Zeit hat er sein Buch „Monsanto auf Deutsch“ fertiggestellt.
Bisher hatten Polizei und Landesregierung „ablauforganisatorische Mängel“ als Grund dafür genannt, dass die Polizisten bei der Festnahme nicht über die Ergebnisse von Bergstedts Observierung Bescheid wussten. Jetzt präsentierte die Generalstaatsanwaltschaft eine völlig neue Version, die sich auf Aussagen der observierenden Beamten des Mobilen Einsatzkommandos (MEK) stützt.
Danach verloren sie Bergstedt zeitweise aus den Augen. Es könne daher nicht ausgeschlossen werden, dass Bergstedt doch der Täter gewesen sei, urteilen die Ermittler.
Sie berufen sich auch auf ein Dokument, in dem Polizisten feststellen, es sei „nicht ersichtlich“, dass Bergstedt zur Tatzeit Federball spielte. Die Generalstaatsanwaltschaft nennt dieses Papier, auf das sie bei ihrer Argumentation zurückgreift, „eine Art Gedächtnisprotokoll aus den Unterlagen des Polizeipräsidiums Mittelhessen“. Es sei „im Nachhinein“ gefertigt und „nicht unterschrieben worden“. Bergstedt meldete Zweifel an der Glaubwürdigkeit solcher Dokumente an. Einsicht in die neu aufgetauchten Akten sei ihm aber nicht gewährt worden.
Aus dem Einstellungsbescheid geht auch hervor, dass der heutige Ministerpräsident Bouffier frühzeitig über die Polizei-Maßnahmen informiert war. Der mittelhessische Polizeipräsident Manfred Schweizer habe am Tag von Bergstedts Festsetzung, einem Sonntag, Bouffier am Tatort „getroffen und ihm bei dieser Gelegenheit den damaligen aktuellen Sachstand vorgetragen“.
Erstmals wird in dem Bescheid jetzt offiziell festgestellt, dass der Gießener Haftrichter, der den Unterbindungsgewahrsam für Bergstedt anordnete, die Tatsache der Observierung bewusst verschwieg. Er hatte an den entsprechenden Vermerk der Polizei die Worte „nicht sagen!“ geschrieben.
Bergstedt sei „zuzustimmen, dass aus dem Inhalt der Passage auf den Umstand seiner Observation geschlossen werden kann und ihm dies offensichtlich nicht bekanntgemacht werden sollte“, urteilte die Generalstaatsanwaltschaft. Allerdings enthalte „die ihm verschwiegene Textpassage nichts Entlastendes“.

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