Immer rumort es am Hasenpfad. "Das kann doch keiner auf Dauer aushalten", seufzt Reinhold Hörner. Der 59-jährige Kelsterbacher, der bis zu seinem Vorruhestand bei Opel in Rüsselsheim als Maschinenbauingenieur gearbeitet hat, fühlt sich wie viele seiner Nachbarn im Süden Kelsterbachs extrem vom Flug- und Bodenlärm von Rhein-Main belästigt. "Der ist irgendwie ständig zu hören." Nun soll zwischen dem Airport und Kelsterbach die bereits genehmigte Landebahn gebaut werden. Zwar steht im Hauptsacheverfahren der Klagen noch ein Urteil vorm Verwaltungsgerichtshof Kassel aus, aber auf dem 260-Hektar-Gelände wird gerodet, das Hüttendorf wurde geräumt. Es gilt eine vorläufige Besitzeinweisung.
Allein beim Gedanken an die neue 2800 Meter lange Nordwestbahn - nur 700 Meter von seinem Haus weg - läuft es Hörner eiskalt den Rücken runter. "Der Wald als Puffer fällt weg. Noch mehr Krach, noch mehr Gestank", sagt Hörner. Dass noch die Stadt Kelsterbach der Flughafenbetreiberin Fraport entgegenkommt, ihren Wald für 30,8 Millionen Euro verkaufen und Klagen gegen den Ausbau zurückziehen will, erzürnt ihn. Daher sind Hörner sowie die Kelsterbacher Werner Suppus und Eleonore Wagner Vertrauenspersonen für ein Bürgerbegehren gegen den Verkauf. Über den Deal hat kürzlich das Stadtparlament in einer tumultartigen Sitzung mehrheitlich abgestimmt. Bürgermeister Manfred Ockel (SPD) bereitet nun die Verträge mit Fraport vor. In Kürze soll das Thema nochmals im Lokalparlament behandelt werden, bevor alles besiegelt wird.
Am Freitag hat die Initiative für das Bürgerbegehren gegen den Waldverkauf mit der Unterschriftensammlung begonnen. Dabei bleiben noch juristische Fragen offen: Hat das Begehren überhaupt eine aufschiebende Wirkung? Und macht es noch Sinn? Ein Großteil des Waldes ist gefällt. Nur der Verkaufsvertrag muss noch unterschrieben werden. Der Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Matthias Möller-Meinecke, der die Bürgerbegehren sowohl in Kelsterbach als auch Egelsbach betreut, plädiert für weitere juristische Schritte. Denkbar sei, vorm Verwaltungsgerichtshof die "Sicherung des Bürgerbegehrens" klären zu lassen, nachdem das vom Verwaltungsgericht Darmstadt im Eilverfahren abgelehnt wurde. Denn es dürften keine vollendete Tatsachen geschaffen werden.
Nach Einschätzung des hessischen Innenministeriums hat ein Bürgerbegehren gegen einen Parlamentsbeschluss keine "aufschiebende Wirkung". Natürlich könne der Magistrat von sich aus den Ausgang abwarten, sagt Sprecher Thorsten Neels. Der Anwalt widerspricht. Er bezweifelt außerdem, dass der Verkauf für Kelsterbach ein gutes Geschäft sei. Es handele sich um alten Bannwald, dessen wirtschaftlicher und nachhaltiger Wert erheblicher höher sei als der Preis von 30,8 Millionen Euro.
Und Bürger Hörner will sich nicht geschlagen geben. Deshalb macht er beim Begehren mit, von dem sich Anwalt Möller-Meinecke noch viel verspricht. "Wald kann auch wieder nachwachsen." fin

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