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Karfreitag: Kirche für strengere Kontrollen zum Tanzverbot

Karfreitag tanzen gehen könnte dieses Jahr problematisch werden. Eigentlich sind öffentliche Tanzveranstaltungen an den Ostertagen verboten. Doch lange hat das niemanden interessiert. Nun drängen die Kirchen auf die Durchsetzung des Verbots.

Discolichter sollen über Karfreitag ausgeschaltet bleiben.
Discolichter sollen über Karfreitag ausgeschaltet bleiben.
Foto: Stock.xchng
Fulda/Darmstadt –  

Die katholische Kirche fordert strengere Kontrollen in Hessen zum Tanzverbot an Karfreitag und den Ostertagen. Die gesetzlichen Regelungen seien in der Vergangenheit zu lax gehandhabt worden, sagte der Fuldaer Bischof Heinz Josef Algermissen am Samstag im Interview der dapd. Die evangelische Kirche in Hessen und Nassau erklärte, es tue einer Gesellschaft gut, verschiedene Rhythmen innerhalb einer Woche oder des Jahres zu haben.

Algermissen beklagte mit Blick auf Forderungen nach einer Lockerung des Hessischen Feiertagsgesetzes, das unter anderem Partys zwischen Gründonnerstag und Karsamstag untersagt: „Das ist ganz schlimm, wenn Selbstverständlichkeiten unter Rechtfertigungsdruck geraten.“ Damit sei ein Kulturgut zur Disposition gestellt. „Die Ruhe am Karfreitag überhaupt rechtfertigen zu müssen, ist für mich eine Zumutung.“

Der Bischof sprach von „Verfallserscheinungen einer Gesellschaft, die gar nicht mehr verzichten kann und keine Ehrfurcht vor dem hat, was anderen wichtig ist“. Er wandte sich gegen Tendenzen, alles nach den Aspekten von Kosten und Nutzen festzulegen und diese zum Maßstab der Entscheidungen zu machen. Dabei gehe es nicht nur um das Tanzverbot an Karfreitag, sondern etwa auch um Ladenöffnungszeiten und Konsumverhalten den Rest des Jahres über.

„Genug andere Tage zum Feiern“

Auch die evangelische Kirche unterstützt den besonderen Schutz des Karfreitags. „Es gibt so viele Tage, an denen man feiern kann, da sollte ein Tag doch zu verkraften sein“, sagte der Sprecher der evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, Stephan Krebs. Karfreitag sei der stillste und traurigste aller Feiertage. Er erinnere nicht nur an das Leiden Christi, sondern an die leidenden Menschen der Gegenwart. Es sei gut, sich dessen in Ruhe zu besinnen.

Krebs mahnte zudem, die Debatte nicht kurzsichtig zu führen. Die Alternative zum „stillen Karfreitag“ müsse ja nicht der Disko-Freitag werden. „Es kann dann auch ein normaler Arbeitstag werden.“ Wenn man die Feiertage von ihrem Sinn entkerne, dann könne es passieren, dass sie ganz verloren gingen. Es handele sich um eine wichtige und grundlegende gesellschaftliche Frage, „wie wir mit unserer gemeinsamen Zeit umgehen wollen“.

Das zuletzt 2010 aktualisierte Hessische Feiertagsgesetz aus dem Jahr 1952 enthält unter anderem Schutzbestimmungen für die Kar- und Ostertage. Demnach sind öffentliche Tanzveranstaltungen von 4 Uhr morgens am Gründonnerstag bis einschließlich Samstag um 24 Uhr verboten. Ostersonntag und -montag gilt dieses Verbot zwischen 4 und 12 Uhr.

In Frankfurt sorgen diese Regelungen derzeit für eine lebhafte Debatte. Kritiker begreifen das Gesetz als nicht mehr zeitgemäß. „Wir setzen vorhandenes Recht um“, bekräftigte dagegen ein Sprecher der Stadt auf Anfrage. „Man kann doch nicht einfach Landesgesetzgebung außer Kraft setzen.“ Es werde auch Kontrollen geben.

Gießens Ordnungsdezernent stellt Regeln infrage

In Gießen stellt Ordnungsdezernent Thomas Rausch die gesetzlichen Bestimmungen dagegen infrage. Er sprach sich auf Anfrage dafür aus, das Feiertagsgesetz regelmäßig zu überprüfen - so wie es bei anderen Gesetzen auch passiere. Schon die Frage, was genau eine Tanzveranstaltung sei und was nicht, sei schwer zu definieren. Spezielle Kontrollen wird es seinen Angaben zufolge in Gießen nicht geben.

Für wenig Aufregung sorgt die Feiertagsdebatte in anderen großen hessischen Städten. Es werde im „normalen Rahmen kontrolliert“, hieß es in Kassel. In der Vergangenheit habe es bei dieser Frage keine Probleme gegeben. Auch ein Sprecher der Stadt Wiesbaden sagte, Verstöße seien selten. Sollten Hinweise eingehen, würden sie von den Behörden verfolgt. In Darmstadt werden nach Angaben einer Sprecherin stichprobenartige Kontrollen durchgeführt. Zudem werde auf Beschwerden reagiert. (dapd)

Datum:  17 | 4 | 2011
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