Die Behauptung des hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch (CDU), die Job-Center würden weniger Sanktionen bei Hartz-IV-Empfängern verhängen, um eine Auseinandersetzung vor Gericht zu vermeiden, trifft nach Angaben der Frankfurter Agentur für Arbeit nicht zu. Wie Pressesprecherin Anna Morales auf Anfrage mitteilte, ist die Zahl der Sanktionen, die von einer Kürzung der Grundsicherung bis hin zu einer kompletten Streichung gehen kann, seit Jahren konstant geblieben.
Den jüngsten Zahlen zufolge, die den Zeitraum Januar bis September 2009 betreffen, wurden 6277 Sanktionen verhängt. Die meisten (3542) deshalb, weil ein Empfänger von Arbeitslosengeld II, der vom Job-Center eingeladen worden war, nicht erschien. 639 Empfänger wurden bestraft, weil sie eine zumutbare Arbeit abgelehnt hatten.
Der sozialpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Stephan Siegler, meinte, "das, was Koch sagt, ist sehr verkürzt". So scheitere die von Koch verlangte "Arbeitspflicht" schon daran, dass es "ein Problem gibt, geeignete Jobs zu finden". Schließlich dürften reguläre Beschäftigungsverhältnisse nicht gefährdet werden.
"Koch fehlt der Realitätsbezug", erklärte am Mittwoch die Gewerkschaft Verdi. Der "völlig unerträgliche Vorschlag" des Ministerpräsidenten schaffe keinen einzigen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz. (ft)

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