Bei „Fragen der Ordnung des Betriebs“ hat die Personalvertretung mitzubestimmen. So steht es in Paragraf 87 des Betriebsverfassungsgesetzes. Darunter fällt auch die Einführung neuer Arbeitskleidung. Erst recht, wenn diese künftig mit RFID-Chip ausgestattet sein soll. Denn der kann dazu dienen, Bewegungsprofile zu erstellen – kurz: die Mitarbeiter zu überwachen.
Eine solch böse Absicht sei der Geschäftsführung des privatisierten Rhön-Universitätsklinikums nicht unterstellt. Doch dass sie klammheimlich ohne Betriebsvereinbarung tausende von gechippten Kleidungsstücken unter die Belegschaft bringt, ist mehr als unsensibel. Das Handeln über die Köpfe des Personals hinweg verstärkt den Eindruck, dass die Mitsprache der Mitarbeiter nicht erwünscht ist. Die Pfleger, Ärzte, Apotheker, Laboranten sollen funktionieren, sich dem Diktat des Klinikkonzerns beugen.
Die Chip-Debatte ist ein weiterer Beleg dafür, dass die Rhön-Aktiengesellschaft aus den Fehlern der ersten vier Privatisierungsjahre rein gar nichts gelernt hat. Wieder übergeht sie die Belegschaft, nimmt sie bei Veränderungen nicht mit. Vertrauensbildendes Handeln sieht anders aus.

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