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23. November 2012

Korruption Geldwäsche: Ex-Minister weist Vorwürfe zurück

 Von Pitt von Bebenburg
Der frühere Europaminister Volker Hoff (CDU). Foto: dpa

Ex-Europaminister Volker Hoff (CDU) will Berufung gegen ein Urteil des Wiesbadener Landgerichts einlegen. Die Zivilkammer hatte ihn wegen „leichtfertiger Geldwäsche“ zu einer Entschädigung in Millionenhöhe verurteilt. Er habe nicht Unrechtes getan, sagt Hoff.

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Der frühere hessische Europaminister Volker Hoff (CDU) hat sich erneut gegen Geldwäsche-Vorwürfe verwahrt. „Ich bleibe bei der Feststellung, dass ich nichts Unrechtes gemacht habe“, sagte Hoff der Frankfurter Rundschau am Donnerstag in Wiesbaden. Die Werbefirma Carat erhebt den Vorwurf der leichtfertigen Geldwäsche gegen Hoff und hat ihn deswegen angezeigt.

Das Wiesbadener Landgericht hatte Hoff im November in einem Zivilverfahren dazu verurteilt, gemeinsam mit seinem Geschäftspartner Reinhard Zoffel 2,5 Millionen Euro an Carat als Entschädigung zu zahlen. Es geht dabei um einen Teil des Geldes, das der frühere Geschäftsführer der Carat-Mutter Aegis Media veruntreute und das über Konten der Firma ZHP abgeflossen sein soll, die Hoff und Zoffel gehörte. Die Zivilkammer des Gerichts zweifelte nicht, dass Hoff den Tatbestand der „leichtfertigen Geldwäsche“ verwirklicht habe. Dafür genügte, dass der Ex-Politiker den Verdacht nicht widerlegen konnte. In einem Strafverfahren wären die Anforderungen schärfer: Hier müsste Hoff eine solche Tat bewiesen werden.
Das Zivilurteil ist noch nicht rechtskräftig. „Selbstverständlich gehen wir in Berufung“, sagte Hoff der FR.

Carat will schon jetzt Geld von Hoff

Carat bemüht sich nach eigenen Angaben darum, schon jetzt Geld von Hoff zu sehen. Befürchtungen der Firma, er könne Privatinsolvenz anmelden, wies der frühere Minister zurück. Das sei kein Thema. Auch sein Umzug nach Frankreich sei ein normaler Vorgang. Er sei schon vor anderthalb Jahren aus privaten Gründen nach Sarreguemines gezogen.

Carat hatte Verdacht geschöpft, weil Betroffene bei einer Privatinsolvenz in Frankreich sehr viel schneller schuldenfrei sind als in Deutschland.

Der hessische SPD-Landtagsabgeordnete Günter Rudolph verlangte Aufklärung. „Es ist schon merkwürdig, dass es offenbar erst einer zivilrechtlichen Verurteilung bedarf, bis die Staatsanwaltschaft in dieser Sache aktiv wird“, sagte Rudolph. Der Grünen-Landespolitiker Jürgen Frömmrich äußerte die Hoffnung, „dass in die strafrechtlichen Ermittlungen ein bisschen Druck reinkommt“. Die Staatsanwaltschaft Wiesbaden hatte kein Verfahren gegen Hoff eingeleitet, da bisher kein Anfangsverdacht vorliege. Das Zivilurteil werde nun ausgewertet.

SPD und Linke erinnerten daran, dass Hoff Mitglied der sogenannten Tankstellen-Gruppe in der CDU um Ex-Ministerpräsident Roland Koch war. Von den Aktivitäten dieser „Tankstelle“ kenne man bisher nur die Spitze des Eisbergs, sagte der hessische Linken-Chef Ulrich Wilken.

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