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Kraftwerk Staudinger: Alarmschwelle überschritten

Gegner des umstrittenen Milliardenprojekts des Eon-Kohlekraftwerks in Großkrotzenburg entdecken skandalöse Schadstoff-Prognosen in den Staudinger-Unterlagen. Von Alexander Polaschek

Die Gegner des umstrittenen Kohlekraftwerks in Großkrotzenburg reklamieren lebensgefährliche Zusatzbelastungen im Nahbereich.
Die Gegner des umstrittenen Kohlekraftwerks in Großkrotzenburg reklamieren "lebensgefährliche Zusatzbelastungen" im Nahbereich.
Foto: ddp

"Das muss das Aus für den Block 6 bedeuten", verlangt Sigrid Kargl, Sprecherin der Interessengemeinschaft (IG) gegen die Erweiterung des Eon-Kohlekraftwerks Staudinger. Die Gegner des umstrittenen Milliardenprojekts in Großkrotzenburg nahe Hanau reklamieren "lebensgefährliche Zusatzbelastungen" im Nahbereich", die der geplante Kohleblock verursachen werde. Das habe der Eon-Konzern selbst in den Unterlagen zum immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren dokumentiert, die seit 21. Juli in 22 Städten und Gemeinden öffentlich ausliegen.

Die erlaubten Höchstwerte bei Stickstoffdioxid (NO2) und Schwefeldioxid (SO2) würden dramatisch überschritten, entnimmt die IG den Gutachterprognosen. Der 1,1-Megawatt-Steinkohleblock werde zu Stickstoffdioxidbelastungen um bis zu 140 Prozent oberhalb der Alarmschwelle führen. Auch die Landtagsfraktion der Linken erneuerte deshalb gestern ihre Ablehnung.

Die Eon-Angaben belegten, dass Block 6 nicht genehmigungsfähig sei, sagte die umweltpolitische Sprecherin Marjana Schott.

In den Planunterlagen (Kurzbeschreibung,Seite 31) nennt Eon für die Zusatzbelastung der Luft durch Block 6 maximale Stundenwerte von 1184 Mikrogramm SO2 je Kubikmeter. Für BI-Sprecherin Kargl ist das ein skandalöser Wert: "Zulässig gemäß TA-Luft und Bundesimmissionsschutzverordnung ist bei SO2 der Stundengrenzwert von 350 Mikrogramm. Der Alarmschwellenwert, der sofortiges Eingreifen erfordert, liegt bei 500 Mikrogramm."

Bei NO2 betrage der Grenzwert 200 und der Alarmwert 400 Mikrogramm. Eon nennt ein Maximum von 607 Mikrogramm. Auch weitere, auf einzelne Messpunkte bezogene Werte, lägen deutlich über den zulässigen Höchstgrenzen.

Dabei sei noch nicht die momentan vorhandene Luftbelastung berücksichtigt, die nach eigenen Messungen der IG bereits höher als erlaubt sein soll. Deshalb geht die IG gegen den Regierungspräsidenten in Darmstadt (RP) als Genehmigungbehörde per Dienstaufsichtsbeschwerde und Strafanzeige vor.

Die Dienstaufsichtsbeschwerde hat das Hessische Umweltministerium jetzt zurückgewiesen. Das RP habe seine Aufgaben zeitnah und inhaltlich einwandfrei erfüllt, heißt es in dem Bescheid. Sowohl emissions- als auch immissionsseitig lägen keine Überschreitungen der zulässigen Grenzwerte vor.

RP-Sprecher Gerhard Müller wollte auf Anfrage der Frankfurter Rundschau auf die Kritik der IG im Detail nicht eingehen. Für den RP gelte als Voraussetzung einer Genehmigung für Block 6 nach wie vor, "dass Eon die gesetzlichen Grenzwerte deutlich unterschreitet und damit das abgegebene Emmissionsversprechen einhält". Konkret: Die jährlichen Frachten an Staub, Schwefel- und Stickstoffdioxid dürften die Durchschnittswerte der Jahre 1996 bis 2006 nicht übersteigen.

Eon nahm gestern auf Anfrage zu den Vorwürfen nicht Stellung.

Autor:  Alexander Polaschek
Datum:  8 | 8 | 2009
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