Hamburg (dpa/lhe) - Die unionsregierten Bundesländer im Westen Deutschlands haben Studiengebühren für das Erststudium eingeführt. In den neuen Ländern gibt es keine solchen Gebühren. In Thüringen und Sachsen-Anhalt müssen allerdings Langzeitstudenten - wie in vielen Westländern auch - 500 Euro je Semester zahlen.
Niedersachsen entschied als erstes Bundesland am 9. Dezember 2005, Semesterbeiträge einzuführen. Erstsemester müssen seit dem Wintersemester 2006/07 pro Halbjahr 500 Euro zahlen. Seit Frühjahr 2007 werden sämtliche Studenten zur Kasse gebeten.
In Bremen, wo nur auswärtige Studenten zur Kasse gebeten werden sollten, ist die Erhebung von Studiengebühren ausgesetzt. Das Verwaltungsgericht hatte die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes angezweifelt.
In Baden-Württemberg müssen Studenten seit dem vergangenen Sommersemester 500 Euro bezahlen, der Landtag hatte schon im Dezember 2005 die Einführung von allgemeinen Studiengebühren beschlossen.
In Hessen führte die CDU 2007 Studiengebühren von mindestens 500 Euro je Semester ein. Die neue Landtagsmehrheit aus SPD, Grünen und Linken beschloss am 3. Juni ein Gesetz, um die Gebühren zum kommenden Wintersemester wieder abzuschaffen. Weil ein zentraler Passus fehlte, weigerte sich Ministerpräsident Roland Koch (CDU) zunächst, das Gesetz in Kraft zu setzen. Am 11. Juni erklärte der hessische Staatsgerichtshof die Studiengebühren für vereinbar mit der Landesverfassung. Am 17. Juni nahm der Landtag das Gesetz in korrigierter Fassung doch noch an.
In Nordrhein-Westfalen werden an 28 der 33 Hochschulen Gebühren erhoben. Die Höhe liegt zwischen 275 Euro an der Uni Münster und der gesetzlichen Höchstgrenze von 500 Euro. Der Landtag hatte den Hochschulen im März 2006 die Einführung von Studiengebühren erlaubt. Für Studienanfänger trat die Regelung mit dem Wintersemester 2006/07 in Kraft, für alle anderen Studierenden mit dem Sommersemester 2007.
In Bayern gibt es seit dem Sommersemester 2007 Studiengebühren. Die Hochschulen entscheiden dabei im Rahmen von 100 bis 500 Euro selbst, wie viel sie erheben. Der Landtag hatte im Mai 2006 grünes Licht für die Gebühren gegeben.
In Hamburg einigten sich CDU und Grüne bei ihren Koalitionsverhandlungen auf eine Abschaffung der Studiengebühren in ihrer bisherigen Form. Seit dem Sommersemester 2007 mussten 500 Euro pro Semester bezahlt werden. Studenten sollen künftig 375 Euro bezahlen, aber erst, wenn sie nach dem Studium im Beruf stehen und mindestens 30000 Euro im Jahr verdienen. Das neue Modell soll zum kommenden Wintersemester eingeführt werden.
Im Saarland müssen die Studenten seit vergangenem Wintersemester im ersten und zweiten Semester je 300 Euro bezahlen. Danach werden 500 Euro fällig.
In Schleswig-Holstein gibt es bisher keine Gebühren. Die CDU in der großen Koalition ist zwar dafür, die SPD lehnt sie aber ab. Im Koalitionsvertrag hatten die Partner vereinbart, nicht offensiv Gebühren anzustreben, aber auch keine Insellage in Norddeutschland zuzulassen.

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