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Lärm: Verzicht auf Gesetz

CDU, FDP und SPD in Hessen halten eine Regelung von Kinderlärm nur auf Bundesebene für möglich. Klagen von Nachbarn wollen alle stoppen. Von Pitt von Bebenburg

Rufe von Kindern -  die empfinden manche Nachbarn als Lärm.
Rufe von Kindern - die empfinden manche Nachbarn als Lärm.
Foto: stock.xchng

Anwohner müssen Kinderlärm nach Ansicht aller Parteien hinnehmen. Doch auf die entsprechende gesetzliche Regelung werden die Hessen noch mindestens zwei Jahre warten müssen. So lange können Klagen gegen Lärm von Schulhöfen und Kinderspielplätzen noch Erfolg haben.

Die Verzögerung wurde am Mittwoch im Landtag deutlich, wo ein Gesetzentwurf der Grünen "zum Umgang mit Geräuschimmissionen bei Kinder- und Jugendeinrichtungen" von der Mehrheit abgelehnt wurde. Nur Grüne und Linke stimmten dafür.

Kinderlärm

Der Slogan "Kinderlärm ist Zukunftsmusik" ist in der hessischen Politik schon älter als fünf Jahre. Er stammt von dem früheren CDU-Fraktionschef Franz Josef Jung.

Alle fünf Fraktionen im Landtag sind sich darüber einig, dass Nachbarn den Krach von Schulhöfen, Jugendzentren, Kitas, Spiel- und Bolzplätzen hinnehmen müssen. Derzeit ist die Rechtslage aber anders.

Im Herbst 2009 hatten die Grünen einen Gesetzentwurf vorgelegt, um die Vorschriften entsprechend zu ändern. Nach Kritik von Juristen formulierten sie den Entwurf um. Trotzdem wurde er nach monatelangen Beratungen im Parlament am Mittwoch verworfen. (pit)

CDU, FDP und SPD vertreten die Auffassung, dass die Frage nicht auf Landesebene geregelt werden kann. Aus rechtlichen Gründen müsse eine bundesweite Lösung her. Sie vertrauen darauf, dass die schwarz-gelbe Bundesregierung tätig wird. Sie hat angekündigt, im nächsten Jahr einen Entwurf vorzulegen. Der könnte dann 2012 in Kraft treten, wenn er eine Mehrheit findet.

Familienminister Jürgen Banzer (CDU) war sich mit den Rednern von FDP und SPD einig, dass der Grünen-Entwurf eher für rechtliche Unklarheit sorgen könne. Die gut gemeinten Regelungen könnten damit sogar kontraproduktiv werden, warnte der Minister.

Gegen Schnellschuss

Der SPD-Jugendpolitiker Gerhard Merz rief die Menschen dazu auf, sie sollten bei solchen Nachbarschaftskonflikten "in Dialog treten" und sich "über die Regeln des Miteinanders verständigen" - zum Beispiel über die Uhrzeiten, zu denen auf einem Bolzplatz gespielt wird. Merz erinnerte daran, dass "nicht jeder Mensch zu jedem Zeitpunkt Kinderlärm als Zukunftsmusik empfindet".

Vehement, aber erfolglos warb der Grünen-Kinderpolitiker Marcus Bocklet dafür, seinen Gesetzentwurf wenigstens als "Brücke" zu verabschieden, bis die Bundesebene in zwei Jahren vielleicht eine Lösung beschließe. Man könne auch nicht sicher sein, ob Berlin wirklich tätig werde - "unser Vertrauen in die Bundesregierung ist relativ beschränkt". Bocklet wies zudem darauf hin, dass die Bundesländer Berlin und Hamburg eigene Gesetze zur Erlaubnis von Kinderlärm beschlossen hätten.

Die Linken-Abgeordnete Marjana Schott unterstützte ihn. "Warum sitzen wir hier und warten jahrelang, bis die Bundesregierung reagiert?", fragte sie in den Plenarsaal. Der FDP-Politiker René Rock verwies jedoch auf die Experten-Anhörung im Landtag. Dort hätten die Juristen deutlich gesagt, dass der Bund zuständig sei - "soweit das bei Juristen sicher und klar sein kann". Die CDU-Abgeordnete Bettina Wiesmann wandte sich gegen "irgendein Gesetz um des Signals willen". Sie sagte: "Ein landespolitischer Schnellschuss gibt auf ein richtig erkanntes Problem die falsche Antwort."

Autor:  Pitt von Bebenburg
Datum:  24 | 6 | 2010
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