Lange hat der hessische Landtag um die Gleichstellung von Schwulen und Lesben im hessischen Beamtenrecht gerungen. Am Mittwoch gab es ein letztes Aufbäumen der katholischen Kirche gegen das Vorhaben. Doch CDU und FDP haben sich darauf geeinigt, dass homosexuellen Lebenspartnern von Beamten oder Abgeordeten künftig die gleichen Versorgungsleistungen zustehen wie Ehepartnern.
Bei einer Anhörung im Landtagsausschuss warnte Walter Fischedick für die hessischen Bischöfe davor, den besonderen Schutz der Ehe durch eine Gleichstellung auszuhöhlen. Manfred Spieker, katholischer Professor für Christliche Sozialwissenschaften, befand, die "Nichtgewährung von ehe- und familienbezogenen Leistungen" sei "rechtlich geboten". In Ehe und Familie werde durch Kindererziehung "das Humanvermögen der nächsten Generation" gebildet. Schon das verbiete es, "gleichgeschlechtlichen Partnerschaften ehegleiche Rechte einzuräumen".
Fischedick erregt Unmut
Unmut regte sich auf den Oppositionsbänken, als Fischedick die Ehe als "einzigen Ort, wo Kinder Mutter und Vater haben", pries. Die Grüne Sarah Sorge, unverheiratete Mutter einer Tochter, empörte sich. Fischedick korrigierte sich darauf und nannte die Ehe nun den "besten Ort" für Kinder, was Sorge nicht beruhigte.
Eine breite Mehrheit der geladenen Fachleute unterstützte die geplante Gleichstellung. Die Verbände der Homosexuellen forderten jedoch, dass die Regelung rückwirkend ab Dezember 2003 gelten müsse. Bis dann hätte die EU-Richtlinie gegen Diskriminierung umgesetzt werden müssen, betonte Manfred Bruns vom Lesben- und Schwulenverband.
Schon jetzt klagten bundesweit 150 Betroffene darauf, rückwirkend Geld zu erhalten. Der Anspruch sei "unausweichlich", sagte Bruns und appellierte an die Abgeordneten: "Wenn Sie es nicht tun, werden es die Gerichte tun."

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