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Landgericht Fulda: Milde Strafe für Missbrauch an Stieftöchtern

Wegen sexuellen Kindesmissbrauchs in 70 Fällen hat das Landgericht einen 29-jährigen Mann aus dem osthessischen Künzell zu zwei Jahren Jugendstrafe mit Bewährung verurteilt. Die Staatsanwaltschaft will gegen das milde Urteil in Revision gehen.

Wegen sexuellen Kindesmissbrauchs in 70 Fällen hat das Landgericht einen 29-Jährigen zu zwei Jahren Jugendstrafe mit Bewährung verurteilt. Die Staatsanwaltschaft will gegen das milde Urteil in Revision gehen.
Wegen sexuellen Kindesmissbrauchs in 70 Fällen hat das Landgericht einen 29-Jährigen zu zwei Jahren Jugendstrafe mit Bewährung verurteilt. Die Staatsanwaltschaft will gegen das milde Urteil in Revision gehen.
Foto: ddp

Fulda.­ Wegen sexuellen Kindesmissbrauchs in 70 Fällen ist ein 29-jähriger Mann aus dem osthessischen Künzell vom Landgericht Fulda zu zwei Jahren Jugendstrafe mit Bewährung verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft habe daraufhin Revision eingelegt, sagte Richterin Michaela Kilian-Bock am Freitag. Die Staatsanwältin hatte wegen der Vielzahl der Fälle auf drei Jahre Haft plädiert. Der Angeklagte hatte seine neun und zwölf Jahre alten Stieftöchter im Jahr 2002 über mehrere Monate sexuell missbraucht.

Ihr mildes Urteil vom Donnerstagabend begründete die Richterin mit ihrer Einschätzung, dass den Kindern kein schwerer Schaden zugefügt worden sei. Statt den Mann sofort rauszuwerfen, habe die Mutter der Kinder den Angeklagten geheiratet, obwohl sie von dem Missbrauch wusste. Das Familienleben sei ganz normal weitergegangen.

In den Augen eines Arztes und eines psychiatrischen Gutachters war der Angeklagte noch sehr unreif. Ihn habe die Beziehung zu der elf Jahre älteren, erfahrenen Frau fasziniert. Für die Frau aber sei er wie ein drittes Kind gewesen. Der Mann hatte seine erste feste Beziehung überhaupt mit der Frau. Für sie ist es bereits die dritte Ehe gewesen.

Vor Gericht hatte der Angeklagte die Taten weitgehend gestanden. Als Motiv für seine Taten nannte der Mann Rache an der Mutter der Kinder. Wird das Urteil rechtskräftig, muss er 3000 Euro an die Opfer zahlen und seine Psychotherapie fortsetzen. (dpa)

Datum:  26 | 3 | 2010
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