Für die Blockade eines Nazi-Aufmarschs in Dresden vor zwei Jahren können die hessischen Linken-Fraktionschefs Janine Wissler und Willi van Ooyen juristisch belangt werden. Der Hessische Landtag hob am Mittwoch ohne Debatte ihre Immunität auf. Diese soll Abgeordnete vor politisch motivierter Strafverfolgung schützen.
Die Mehrheit aus CDU und FDP stimmte für die Aufhebung der Immunität. Dagegen votierten SPD und Grüne mit den Linken. Wissler und van Ooyen wollten im Parlament persönliche Erklärungen abgeben, was ihnen aber mit Hinweis auf die Geschäftsordnung verwehrt wurde.
In Dresden demonstrierten am 13. Februar 2010 mehr als zehntausend Menschen gegen Rechtsextremismus. Sie verhinderten damit einen Marsch von Rechtsextremisten, die den Jahrestag der Bombardierung Dresdens im Zweiten Weltkrieg für ihre Propaganda nutzen wollten. Rund 5000 Neonazis kamen seinerzeit über den Bahnhof nicht hinaus.
Linken-Politiker beteiligten sich mit öffentlichen Fraktionssitzungen an den Protesten. Die Fraktionschefs stehen unter dem Verdacht, Rädelsführer bei der Blockade einer angemeldeten Demonstration gewesen zu sein. Die Staatsanwaltschaft Dresden beantragte deswegen die Aufhebung ihrer Immunität als Parlamentarier.
Janine Wissler und Willi van Ooyen sind als Fraktionsvorsitzende der Linken im Hessischen Landtag betroffen. Bereits zuvor hatten die Parlamente in Sachsen und Thüringen die Immunität der dortigen Linken-Fraktionschefs André Hahn und Bodo Ramelow aufgehoben.
Janine Wissler kommentierte anschließend, sie halte „die strafrechtliche Verfolgung und die Kriminalisierung breiter Anti-Nazi-Proteste für ein fatales Signal ins In- und Ausland und an alle Menschen, die Opfer von rechter Gewalt wurden“. Linke Antifaschisten würden angeklagt, während eine mordende Nazi-Bande ein Jahrzehnt lang ungehindert von den Sicherheitsbehörden durch die Republik gezogen sei. Die Justiz behindere mit ihrem Vorgehen gegen die Linken-Politiker den Kampf gegen Nazis, sagte Wissler.
Die CDU-Abgeordnete Karin Wolff hatte den Linken hingegen vorgeworfen, sie verlangten einen „Blankoscheck“, der unabhängige Ermittlungen unterbinden solle. Es sei gerade nicht Aufgabe des Parlaments, über Schuld und Unschuld in einem strafrechtlichen Verfahren zu entscheiden.
"Im Zweifel für die Immunität"
SPD und Grüne äußerten den Verdacht, dass die Staatsanwaltschaft willkürlich einzelne Demonstranten herausgepickt habe. „Es ist für uns nicht nachvollziehbar, dass zwei von vielen Abgeordneten, die an der Gegendemonstration gegen den Neonaziaufmarsch in Dresden teilgenommen haben, strafrechtlich verfolgt werden sollen“, sagte die SPD-Abgeordnete Andrea Ypsilanti. „Wir haben die Vermutung, dass hier ein Exempel statuiert werden soll.“
Grünen-Fraktionschef Tarek Al-Wazir äußerte sich ähnlich. Ihm habe sich nach Lektüre der Begründung nicht erschlossen, warum die Fraktionsvorsitzenden belangt werden sollten und die Abgeordneten nicht. In Dresden hatten Linkenfraktionen aus Hessen, Thüringen und Sachsen demonstriert, aber auch Bundespolitiker wie Wolfgang Thierse (SPD) und Claudia Roth (Grüne).
Ypsilanti sagte, die Immunität habe eine Schutzfunktion, damit Menschen wegen ihrer politischen Überzeugung außerhalb des Parlamentes vor Repressionen geschützt würden. „Hier wird dieser Auftrag in sein Gegenteil verkehrt.“ Al-Wazir betonte aber auch, dass Immunität nicht generell vor Strafverfolgung schütze, sondern nur vor willkürlicher Strafverfolgung. Solange ein solcher Verdacht bestehe, gelte aber: „Im Zweifel für die Immunität.“

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