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Streikrecht für Beamte: Lehrer feiern ihren Erfolg

Kasseler Richter bestätigten die Auffassung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Demnach darf der Staat das Streikrecht nur für Beamte einschränken, die hoheitliche Aufgaben ausüben. Das heißt, streikende Lehrer: ja - streikende Polizisten: nein.

Eine protestierende Lehrerin steht 2009 in der Innenstadt von Wiesbaden mit einem Plakate mit der Aufschrift Wer an der Bildung spart wirft das geld zum Fenster raus im Regen.
Eine protestierende Lehrerin steht 2009 in der Innenstadt von Wiesbaden mit einem Plakate mit der Aufschrift "Wer an der Bildung spart wirft das geld zum Fenster raus" im Regen.
Foto: dpa

Die Lehrer-Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat hocherfreut auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Kassel reagiert, das beamteten Lehrern ein Streikrecht zubilligt. „Der Staat muss jetzt mit uns verhandeln, statt seine Vorstellungen einfach durchdrücken zu können“, kommentierte GEW-Landeschef Jochen Nagel am Donnerstag das Urteil. „Wir erwarten bei künftigen Auseinandersetzungen faire Gespräche statt des hoheitsstaatlichen Diktats, wie es in Hessen unter Roland Koch üblich war.“ Das Gericht habe die Position der Gewerkschaften klar gestärkt.

Geklagt hatte ein Kasseler Berufsschullehrer. Der Beamte hatte sich im November 2009 an einem Streik beteiligt, den die GEW organisiert hatte. Daraufhin hatte er eine schriftliche Missbilligung des Schulleiters erhalten.

Die Gesetze

Das Streikverbot für Beamte wird abgeleitet aus den „hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums“, wie sie in Artikel 33 Grundgesetz genannt sind. Demnach steht das Dienst- und Treueverhältnis des Beamten seinem Recht auf Versammlungsfreiheit entgegen.

Die Erlaubnis zum Streik auch für Beamte stützt sich auf Artikel 11 der Europäischen Konvention für Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK). Demnach darf die Versammlungsfreiheit nur eingeschränkt werden, wenn ansonsten die äußere und innere Sicherheit, die Aufrechterhaltung der Ordnung, der Schutz der Gesundheit und Moral bedroht sind.

Kassel bestätigt Auffassung des Europäischen Gerichtshofs

Die Kasseler Richter gaben dem Mann recht und bestätigten als erstes deutsches Gericht die Auffassung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Demnach darf der Staat das Streikrecht nur für Beamte einschränken, die wie Polizisten oder Richter hoheitliche Aufgaben wahrnehmen (Aktenzeichen 28K574/10.KS.D und 28K1208/10.KS.D).

Horst-Günter Herold, Sprecher des Kultusministeriums, sagte, wegen der grundsätzlichen Bedeutung werde man sich die Urteilsbegründung genau ansehen. Erst dann werde über eine mögliche Berufung entschieden. Vier Wochen hat das Land dafür Zeit.

In nächster Instanz würde vor dem Verwaltungsgerichtshof Kassel verhandelt. „Wir gehen aber davon aus, dass in dieser Angelegenheit der komplette Rechtsweg ausgeschöpft wird und erst ein letztinstanzliches Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte die Entscheidung bringt“, sagt Hartwig Schröder, Leiter der Rechtsschutzabteilung der GEW. Er hatte den Berufsschullehrer in Kassel vertreten.

Die innenpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Nancy Faeser, begrüßte die Entscheidung. „Damit ist jetzt klargestellt worden, dass das Streikrecht nur unter engen Voraussetzungen und nicht für alle Beamtengruppen eingeschränkt werden kann.“ Die aktuelle Auseinandersetzung um die Besoldung der Beamten erhalte durch den Spruch „eine neue Qualität“, fügte die Sozialdemokratin hinzu.

SPD und Linke begrüßen Urteil

Die Beamten-Organisationen hatten ebenso wie die GEW vergeblich dagegen protestiert, dass die Beamten auf Leistungen verzichten müssen, die den angestellten Landesbediensteten in Tarifverhandlungen zugebilligt worden waren. So bekommen sie keine Einmalzahlung und müssen mehrere Monate länger auf die Tariferhöhung warten.

Der Linken-Abgeordnete Hermann Schaus gratulierte der GEW zu dem „juristischen Erfolg“. Er sagte: „Alle Missbilligungen und Verweise müssen unverzüglich aus den Personalakten entfernt und vernichtet werden.“ Beim Streik 2009 waren nach Angaben des Kultusministeriums 3000 schriftliche Missbilligungen ausgesprochen worden. Außerdem gab es 80 Verweise für Schulleiter und andere Führungskräfte.

Vor zwei Wochen hatte das Verwaltungsgericht Osnabrück in einem vergleichbaren Verfahren noch gegen ein Streikrecht für Beamte entschieden. Die Osnabrücker Richter hatten zwar Sympathien für die jetzt in Kassel vertretene Rechtsposition erkennen lassen, sich aber als Gericht der ersten Instanz nicht in der Lage gesehen, von der bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung abzuweichen.

Autor:  Peter Hanack und Pitt von Bebenburg
Datum:  2 | 9 | 2011
Kommentare:  1
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