Die Volksabstimmung über die Schuldenbremse muss nicht verschoben werden. Die Fraktion der Linken im Landtag scheiterte am Mittwoch in einem Eilverfahren vor dem Staatsgerichtshof. Auch ein neuer Versand der Unterlagen mit zusätzlichen Erläuterungen wird nicht erforderlich. Er hätte nach Angaben des Landeswahlleiters Wolfgang Hannappel etwa 2,5 Millionen Euro gekostet.
Die Linken hatten beklagt, dass die verschickte Erläuterung einseitig sei. Sie rufe dazu auf, der Verfassungsänderung am 27. März zuzustimmen.
Der Staatsgerichtshof entschied noch nicht, ob ihr Anliegen berechtigt ist. Das Prozedere sei aber nicht ohne gravierenden Schaden zu ändern, da die Volksabstimmung dann nicht mehr zum vorgesehenen Termin stattfinden könne. Das wärer ein zu tiefer Eingriff, um dem Eilantrag stattzugeben, verkündete Gerichtspräsident Günter Paul.
Denn umgekehrt habe es weniger massive Auswirkungen, wenn die Schuldenbremse in die hessische Verfassung komme. Schließlich sei „die rechtliche Lage durch das Grundgesetz weitgehend vorgezeichnet“, sagte Paul weiter. Das Grundgesetz zwinge das Land auch ohne Änderung der hessischen Verfassung dazu, von 2020 an keine neuen Schulden mehr zu machen.
Erst nach der Volksabstimmung wird der Staatsgerichtshof in der Hauptsache entscheiden – darüber nämlich, ob die Erläuterungen für die Bürger korrekt sind. Der Rechtsvertreter des Landtags, Christoph Degenhart, und Landesanwältin Monika Böhm haben daran keine Zweifel. „Es wäre widersinnig, dem Landtag zu verbieten, für die Annahme des Gesetzes zu werben“, sagte Jurist Degenhart. Landesanwältin Böhm meinte, ein „vorsichtig werbender“ Text sei zulässig.
In dem umstrittenen Erläuterungstext heißt es, der Landtag wolle die Verfassung ändern, „um wirksam gegen die weitere Verschuldung des Landes vorzugehen“. Dabei sei „der Landtag auf die Zustimmung der Bürger angewiesen. Denn Änderungen der Hessischen Verfassung, die der Landtag beschlossen hat, müssen von den Wählerinnen und Wählern beschlossen werden, um wirksam zu werden“.
Einseitige Information
Der Rechtsvertreter der Linken-Fraktion, Hans-Peter Schneider, warnte vor einem Bruch der Minderheitenrechte. Wenn einseitige Informationen der Bürger erlaubt seien, könnte „die absolute Mehrheit in Hessen einfach Verfassungsänderungen durchwinken“, urteilte er.
In Hessen sei nur deshalb keine Zwei-Drittel-Mehrheit im Parlament für Verfassungsänderungen erforderlich, weil als zusätzliche Hürde die Volksabstimmung eingeführt sei. Dieses System würde ausgehebelt, wenn die Bürger nicht über Pro und Contra informiert würden, meinte Linken-Jurist Schneider.

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