Franz-Peter Tebartz-van Elst, der Bischof von Limburg, hat es derzeit nicht leicht. Nach dem Missbrauchsskandal fordert jetzt ein weiteres Verbrechen Aufklärung und Prävention: Die Unterschlagung des ehemaligen Rentamtsleiters, der sich über Jahre ein Luxusleben auf Kosten der Kirche finanzierte. Das Bistum will jetzt Konsequenzen ziehen. Eigens dafür brach Tebartz-van Elst seine Wallfahrt nach Israel ab, um in die Offensive zu gehen: Bei einer Pressekonferenz am Freitag gab er seiner Wut und Trauer über diese "verbrecherische Praxis" Ausdruck. Er nannte den Täter namentlich und versprach für die Zukunft mehr Transparenz bei den kirchlichen Finanzen.
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Zu sechs Jahren und drei Monaten Haft hat das Landgericht Limburg den 55-jährigen ehemaligen Leiter des Rentamtes Hadamar wegen Veruntreuung von Kirchengeld verurteilt.
Er soll das Bistum um etwa 4,8 Millionen Euro geprellt haben. Angeklagt war die Veruntreuung von 2,7 Millionen Euro in 362 Fällen. Mit dem Geld finanzierte der Mann, der auch im Kirchengemeinderat saß, Wohnungen, teure Autos und Luxusurlaube für seine Familie.
Das Bistum Limburg sicherte zu, dass den Gemeinden kein finanzieller Schaden entstehen soll. Künftig sollen Kontrollmechanismen verbessert und die Verwaltung umstrukturiert werden. Dabei werde auch Personal abgebaut. (res)
Auffallend bedeckt hielt er sich dagegen vor großem Medienaufgebot und trotz zahlreicher Nachfragen weiterhin beim Thema Missbrauch. Zehn Geistliche stehen inzwischen unter Verdacht, einige sind schon verstorben. In zwei Fällen nahm die Staatsanwaltschaft Ermittlungen auf. Zwar beteuert der Bischof die Notwendigkeit lückenloser Aufklärung, wollte aber noch immer nicht den Fall des Königsteiner Schulpfarrers bestätigen, der inzwischen längst öffentlich diskutiert wird. "Zu Personen sage ich nichts."
Erneut versicherte der Bischof, dass das Bistum seit Jahren jedem Hinweis auf Missbrauch nachgehe. Dass die Staatsanwaltschaft Frankfurt erst jetzt in einem Fall ermitteln kann, der bereits 2007 beim Bistum aktenkundig war, erklärte Tebartz-van Elst mit Rücksicht auf den Täter, die das Bistum zunächst auch beim Königsteiner Schulpfarrer walten ließ: Beide Geistlichen seien stark suizidgefährdet gewesen. Das Bistum sei erst tätig geworden, nachdem diese akute Gefahr abgewendet war. Gegenwärtig sind beide in Behandlung
Kirchenrechtliche Konsequenzen bis hin zum Ausschluss wird es für den Betrüger geben, dessen Veruntreuung zu einem "gravierenden Vertrauensverlust" in den Gemeinden geführt habe. Ob dies auch für Missbrauchstäter gelte, deren Taten verjährt sind, ließ der Bischof offen. Er habe alle Fälle an das Kirchengericht weitergeleitet.

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