Die Eltern schleuderten die kleine Siri gegen die Wand, verbrühten sie mit heißem Wasser, rissen sie nachts aus dem Schlaf: Mit acht Monaten, im Mai 2008, starb das Baby an den Folgen eines Schädelbruchs. Die Eltern wurden zu lebenslanger Haft wegen Mordes verurteilt.
Zweieinhalb Jahre nach Siris Tod muss sich ab Dienstag, 12. Oktober, nun auch eine Mitarbeiterin des Jugendamtes vor dem Wetzlarer Schöffengericht verantworten. Ihr wird vorgeworfen, offensichtliche Verletzungen des Mädchens im Gesicht zwar bemerkt, aber keine Hilfe geholt zu haben.
Prozesse, in denen Mitarbeiter von Jugend- oder Sozialämter sich wegen des Schicksals kleiner Kinder verantworten müssen, sind selten. Zu den aufsehenerregendsten Fällen gehören die Verfahren um den Tod des zweijährigen Kevin in Bremen und der ebenfalls zweijährigen Jenny in Stuttgart.
Der Amtsvormund von Kevin musste sich im Sommer dieses Jahres wegen fahrlässiger Tötung verantworten. Als sich die Jugendbehörde 2006 nach vielen Hinweisen auf Misshandlungen zum Handeln entschloss, war das Kind bereits lange tot.
Die Leiche lag in Säcke eingewickelt im Kühlschrank des Ziehvaters. Die Mitarbeiter des Amtes hatten das späte Eingreifen mit Arbeitsüberlastung begründet. Der Prozess gegen den Amtsvormund wurde im August gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt. Ein Verfahren gegen einen Sozialarbeiter war zuvor wegen Verhandlungsunfähigkeit eingestellt worden.
Im Fall der von ihrer Mutter zu Tode gequälten Jenny standen 1999 zwei Sozialarbeiter vor Gericht. Die Anklage: fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung. Beide Männer sollen Kollegen in verschiedenen Jugendämtern nicht ausreichend über die Misshandlungen seitens der Mutter informiert haben.
Das Mädchen war über Monate hinweg von ihrer Mutter und Bekannten geschlagen und misshandelt worden. Erst zweieinhalb Jahre alt, starb die Kleine an einer Hirnblutung. Der Prozess gegen die Sozialarbeiter endete mit einer Geldstrafe und einem Freispruch.
Im Kampf gegen die Vernachlässigung von Kindern sollen die Jugendämter strengere Vorgaben bekommen. Das Bundeskabinett hat im August einen Gesetzentwurf beschlossen, nach dem ein Vormund die von ihm betreuten Kinder häufiger besuchen und einem Familiengericht Rechenschaft ablegen muss.
Das geplante neue Gesetz sieht vor, dass der Vormund in der Regel einmal im Monat persönlichen Kontakt zu dem von ihm betreuten Kind (Mündel) aufnehmen muss. Um das zu ermöglichen darf ein Vormund höchstens 50 Kinder statt bisher 120 gleichzeitig betreuen. (dpa)
Der 29-jährigen Frau drohen im Falle einer Verurteilung bis zu fünf Jahre Haft wegen Körperverletzung durch Unterlassen. Elf Zeugen sollen in dem Prozess vernommen werden, darunter auch die Eltern des toten Mädchens. Insgesamt sind vier Verhandlungstage angesetzt. Die Ansichten der Anklagebehörde und der Stadt zu dem Fall könnten nicht unterschiedlicher sein: Während die Staatsanwaltschaft der Frau schwere Versäumnisse vorwirft, ist die Stadt von ihrer Unschuld überzeugt.
Dezernent erwartet Freispruch
Der Wetzlarer Jugenddezernent Helmut Lattermann erklärt, die Mitarbeiterin habe alle Vorschriften eingehalten, die es für einen solchen Fall wie Siri gebe. Das Jugendamt habe damals einen anonymen Hinweis auf Kindesmisshandlung bekommen. Daraufhin sei die Frau zweimal bei der Familie gewesen und habe sich richtig verhalten. Einzelheiten wollte er mit Blick auf den Prozess nicht nennen. „Ich bin davon überzeugt, dass das Verfahren mit einem Freispruch endet“, sagt Lattermann. Der Prozess sei gleichwohl eine extreme Belastung für die Betroffene und für die Stadtverwaltung.
Siris Tod habe alle Beschäftigten erschüttert, aber zugleich sei man empört, wie mit der Mitarbeiterin umgegangen worden sei. Es habe Bedrohungen und Anschuldigungen gegeben. „Die meisten Leute machen sich nicht klar, was man darf und was man nicht darf“, sagt der Jugenddezernent. „Stellen Sie sich mal vor, wir würden bei jedem Hinweis gleich mit der Polizei kommen, die Tür aufbrechen und die Kinder wegnehmen.“
Als Reaktion auf den Tod Siris habe die Behörde nun aber veranlasst, dass fortan bei anonymen Hinweisen stets zwei Mitarbeiter des Jugendamtes die Familie besuchten.
Solche Hinweise nähmen zu, sagt Lattermann, allerdings steige die Zahl der begründeten Fälle nicht im selben Maß.
Mehr Personal gefordert
Siris Schicksal erinnert an das von Kevin in Bremen. Der Zweijährige war 2006 von seinem drogensüchtigen Ziehvater so misshandelt worden, dass er an den Folgen starb.
Der Vater wurde im Oktober 2008 wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu zehn Jahren Haft verurteilt. Im Prozess war das Versagen des Jugendamtes deutlich geworden.
Nach dem Vorfall verabschiedete dann das Land Bremen unter anderem ein Kindeswohlgesetz und erhöhte auch die Anzahl der Amtsvormunde. Darüber hinaus wurde ein rund um die Uhr besetztes Kinderschutztelefon eingerichtet.
Die Vorsitzende des hessischen Kinderschutzbundes, Verone Schöninger, plädiert auch in Hessen für eine bessere personelle Ausstattung der Jugendämter. Bei schwierigen Fällen müsse es Entlastung für die Angestellten geben. Berufsanfänger, die als Sozialpädagogen frisch von der Universität kämen, müssten ausreichend Zeit zur Fallbesprechung mit erfahrenen Kollegen bekommen.
„Bei unserer Arbeit stehen wir immer mit einem Bein im Gefängnis“, betont die Pädagogin. Doch man dürfe die Arbeit der Jugendämter nicht nur juristisch betrachten. „Wir müssen Vertrauen aufbauen“, fordert die Kinderschützerin Schöninger. „Ein Image der 'Kinderklaubehörde' darf es nicht geben.“ (dapd)

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