Die hessische Polizei fahndet wieder mit Autokennzeichen-Lesegeräten nach Straftätern. Die Rechtsgrundlage dafür sei neu gefasst und die Geräte seien technisch umgerüstet worden, sagte der Sprecher des Innenministeriums, Robert Schmitt, bestätigte einen Bericht der Bild-Zeitung vom Samstag. Innenminister Boris Rhein (CDU) habe die im März 2008 vom Bundesverfassungsgericht verbotenen Geräte wieder eingeführt und wolle mit der umstrittenen Methode Terror-Verdächtige jagen, schreibt Bild. „Wir haben jetzt die erforderlichen technischen und rechtlichen Vorgaben“, erklärte Schmitt.
Das Hessische Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) sei – wie von den Gerichten vorgegeben – noch unter Rheins Vorgänger, dem jetzigen Ministerpräsidenten Volker Bouffier, Ende 2009 neu gefasst worden, erläuterte Sprecher Schmitt. Die technische Umrüstung der Geräte habe aber bis in die zweite Hälfte des Jahres 2010 gedauert. Die Kennzeichen-Scanner würden jetzt auch nicht mehr rund um die Uhr, sondern zeitlich begrenzt und punktuell an Brennpunkten wie Ein- und Ausfallstraßen eingesetzt, wo durchreisende Straftäter erfahrungsgemäß durchkämen.
Erfassung in Millisekunden
Bouffier hatte die Lesegeräte eingeführt, die laut Zeitungsbericht in Millisekunden jede Autonummer erfassen und blitzschnell mit dem Fahndungscomputer der Polizei abgleichen können. Die Karlsruher Richter hatten den Einsatz der Scanner gekippt und die Regelung des hessischen Polizeigesetzes als zu unbestimmt kritisiert. Die automatisierte Massenkontrolle von Autokennzeichen per Videokamera sei nur mit klaren gesetzlichen Grenzen zulässig, hatte das Bundesverfassungsgericht festgestellt. Das beanstandete Gesetz habe eine flächendeckende elektronische Beobachtung der Bürger bis zur Herstellung von Bewegungsprofilen ermöglicht. Dies sei unverhältnismäßig und verletze den Datenschutz, hatten die Karlsruher Richter seinerzeit argumentiert.
( dpa)

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