Ein Gutachten über „seelische Leiden“ darf nach Ansicht der hessischen Landesregierung durchaus von einem Arzt erstellt werden, der kein Psychiater ist. Das hat Innenminister Boris Rhein (CDU) am Donnerstag im Innenausschuss des Hessischen Landtags mitgeteilt.
Ein solches Gutachten, das von einem „Facharzt für rehabilitative und physikalische Medizin“ erarbeitet werde, sei „keine Verletzung der ärztlichen Sorgfaltspflicht“, sagte Rhein. Die Landesregierung hege deshalb „keine rechtlichen Bedenken“.
Ausdrücklich fügte der Innenminister hinzu, dass eigentlich Sozialminister Stefan Grüttner (CDU) für diese Fragen zuständig sei. Die Antworten seien daher mit ihm abgestimmt.
Den Anlass für die Diskussion lieferte der Fall des pensionierten Polizisten Dirk Lauer. Er war mit der Diagnose „seelische Leiden“ in den vorgezogenen Ruhestand geschickt worden. Dafür wurden Gutachten von zwei Polizeiärzten herangezogen: einem Facharzt für Rehabilitationsmedizin und einem Sportchirurgen.
Streit um Tests
Der Betroffene vertritt die Auffassung, dass nur ein Psychiater diese Diagnose hätte stellen dürfen. Außerdem bemängelt er, dass die Ärzte nur mit ihm gesprochen, aber keine Tests gemacht hätten. Ferner habe der erste Arzt zunächst festgestellt, dass Lauer noch teilweise Dienst leisten könne, dann aber das Gutachten korrigiert und die Dienstunfähigkeit hineingeschrieben. Die Linken-Fraktion im Landtag machte sich die Kritik des Ex-Polizisten zu eigen und brachte das Thema auf die politische Bühne. Die Landesregierung hält Tests und Untersuchungen nicht für zwingend. Rhein zitierte aus einem Standardwerk, das das „psychiatrische Interview“ zum Kern einer Begutachtung erkläre. Eine Wiedergutmachung für den ehemaligen Drogenfahnder Lauer sei nicht vorgesehen, „da die Vorschriften eingehalten wurden“. Auch neue Vorschriften in dem Bereich seien aus Sicht der Regierung nicht erforderlich.
Der Erlass des Sozialministeriums von 2003 reiche aus. Darin heißt es, dass die Gutachten zur Dienstunfähigkeit von Beamten in der Regel vom ärztlichen Dienst des Versorgungsamtes und für Polizisten auch von Polizeiärzten erstellt werden könnten. Über Fachgebiete und Untersuchungsmethoden steht dort nichts. Der Linke Hermann Schaus sprach von „zweifelhaften ärztlichen Gutachten“. Er zog die Parallele zum Fall der zwangspensionierten Steuerfahnder, die mit falschen psychiatrischen Gutachten aus dem Dienst gedrängt worden waren.
Anders als die Ex-Fahnder hat Lauer gegen seine Versetzung in den Ruhestand nichts einzuwenden. Doch besteht er darauf, dass ein Dienstunfall seine Leiden ausgelöst habe. Ein Drogenabhängiger hatte Lauer bei der Festnahme am Frankfurter Hauptbahnhof am Finger verletzt, weshalb der Polizist eine Aids-Infektion befürchtete. Er hatte sich aber nicht angesteckt. Das Land bestreitet den Zusammenhang zwischen Unfall und Dienstunfähigkeit. Deswegen zieht Lauer vor den Hessischen Verwaltungsgerichtshof.

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