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Nach dem Freispruch: Warten auf die Entschädigung

Fünf Jahre lang saß er unschuldig im Gefängnis. Jetzt rehabilitierte ihn ein Gericht. Doch auf eine Entschädigung muss der frühere Lehrer wohl noch lange warten.

Nach dem Freispruch: Der freigesprochene Lehrer (re.)  tritt mit seinem Anwalt vor die Presse.
Nach dem Freispruch: Der freigesprochene Lehrer (re.) tritt mit seinem Anwalt vor die Presse.
Foto: dapd
Kassel –  

Nach fünf Jahren unschuldig im Gefängnis muss ein vom Vorwurf der Vergewaltigung nachträglich freigesprochener Lehrer wohl noch lange auf seine Entschädigung warten. Diese könne erst nach einem rechtskräftigen Urteil beantragt werden, sagte am Donnerstag der Anwalt des 52-Jährigen, Hartmut Lierow. „Wer die Verwaltung kennt, weiß, dass es lange dauert.“

Das Landgericht Darmstadt hatte den Mann 2002 zu fünf Jahren Haft verurteilt, weil er eine Kollegin vergewaltigt haben sollte. Er saß die Strafe vollständig ab. Wegen neuer Beweise wurde das Verfahren vor dem Landgericht Kassel neu aufgerollt, die Richter sprachen den Mann am Dienstag wegen erwiesener Unschuld frei.

Eine Haftentschädigung ist laut Gesetz auf 25 Euro pro Tag festgelegt - abzüglich rund 6 Euro für die Kosten für Betreuung und Verpflegung während der Haftzeit. Sie wird gezahlt, wenn jemand unschuldig in Haft saß. Demnach kann der Lehrer für mehr als 1800 Tage hinter Gittern auf rund 34.000 Euro hoffen.

Zudem könne noch eine Entschädigung beispielsweise für das entgangene Einkommen beantragt werden, sagte Lierow. Dies werde „nach einem gerechten Maßstab“ gewährt. „Da hat die Behörde einen großen Spielraum“, betonte er.

Lierow sagte, bei einem derart „groben Fehlurteil“ könne man überlegen, bis vor den Europäischen Gerichtshof zu ziehen, um eine höhere Entschädigung zu erreichen. „Man weiß ja nicht, ob es auch noch in die Zukunft laufende Schäden geben wird. Vielleicht bekommt er nie wieder einen Job.“ Dazu habe er sich aber noch keine Gedanken gemacht. (dpa)

Datum:  7 | 7 | 2011
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