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Nächste Runde im Autobahn-Prozess

Marburger Studenten sollen Geldstrafe zahlen, legen aber Revision ein

Der 11. Mai 2006 ist ein Donnerstag. Es ist ein Tag, der wie gemalt ist für eine Demonstration gegen Studiengebühren. Das Semester läuft auf Hochtouren, es ist warm, in Marburg sind viele Passanten unterwegs. Gut 1000 Studenten protestieren friedlich in der Oberstadt. Gegen Abend beschließen sie, die Stadtautobahn zu blockieren. Ein Fehler, zumindest im Fall von Lena Behrendes, Max Fuhrmann und Philipp Ramezani. Seit Monaten haben die drei Studenten wegen der Blockade juristische Scherereien. Am Freitag verurteilte sie das Marburger Landgericht zu Geldstrafen - immerhin nur zu Geldstrafen.

Das Amtsgericht hatte den Fall im Sommer vergangenen Jahres noch ganz anders bewertet. Weil ein großer Teil der Autofahrer, darunter ein Polizist mit Herzproblemen und eine Mutter mit Kind, die Straße nicht habe verlassen können, sprach Richter Jürgen-Peter Taszis von einer "so großen Kumulation von Unrecht, dass es nur noch für eine Freiheitsstrafe reicht". Er verurteilte die drei Marburger Studierenden zu vier bis sechs Monaten auf Bewährung.

So weit wollte das Landgericht in der zweiten Instanz nicht gehen. Zwar nannte auch der Vorsitzende Richter Carsten Paul das Verhalten der Angeklagten "verwerflich". Eine Autobahnblockade sei keinesfalls vom Versammlungsrecht gedeckt.

Allerdings muss keiner der drei Studenten befürchten, wegen des Protests gegen die Studiengebühren im Gefängnis zu landen: Wegen Nötigung verurteilte das Landgericht die frühere Asta-Vorsitzende Lena Behrendes und den Soziologie-Studenten Max Fuhrmann zu jeweils 650 Euro Geldstrafe (50 Tagessätze von 13 Euro). Der Lehramtsstudent Philipp Ramezani ist mit 910 Euro (70 Tagessätze zu 13 Euro) dabei.

Die Studierenden sind jedoch auch mit diesem Urteil nicht einverstanden. Noch im Gerichtssaal kündigten sie an, in Revision zu gehen. Wie schon im ersten Prozess hatten ihre Verteidiger auf Freispruch plädiert.

Die Angeklagten hatten stets argumentiert, dass bei anderen Autobahnblockaden - etwa auf der A 66 bei Frankfurt - noch nicht einmal Anklage erhoben worden sei. Zudem fehlten in den Gerichtsakten Zeugenberichte, Protokolle und Aktenvermerke. Zum Verhängnis wurde den Studierenden, dass sie auf der Autobahn mit der Polizei kooperieren wollten. Nur deshalb waren ihre Namen den Behörden überhaupt bekannt.

Die juristische Aufarbeitung des Protestsommers 2006 ist also immer noch nicht abgeschlossen. Wobei die Kriegskassen der Angeklagten gefüllt sein dürften. Allein die Grünen im Landtag haben 1200 Euro für die Prozesskosten gesammelt. Solidarität erfuhren die Studenten auch von Kommilitonen und Gewerkschaftern.

Autor:  GEORG LEPPERT
Datum:  3 | 5 | 2008
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