Die Tatsache, dass ein Verfassungsschützer beim Kasseler Nazimord 2006 am Tatort war, holt jetzt Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) ein. Er war zur Tatzeit Innenminister und soll, so verlangt es die Opposition, Auskunft zu Ermittlungspannen und seiner Informationspolitik geben.
Im Zentrum steht Andreas T., der Verfassungsschützer, der bei dem Mord am Tatort war. Seit der Sitzung der geheim tagenden Parlamentarischen Kontrollkommission für den Verfassungsschutz (PKV) in der vergangenen Woche ist bekannt, dass er auch rechtsextreme V-Leute geführt hat. Nach und nach sickern mehr Details durch.
Nach Informationen der FR ist einer beiden Rechtsextremen ein türkischer Nationalist. Der andere ist ein deutscher Neonazi, der vor seiner Anwerbung dreimal bei Kundgebungen in Thüringen gewesen sein soll. Dort entstand die Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU). Eine der Demos soll 2001 der „Thüringer Heimatschutz“ organisiert haben, der Kontakte zur NSU hatte. Meldungen, T. habe einen V-Mann beim „Heimatschutz“ geführt, dementierte der Verfassungsschutz.
Die Spekulationen über Andreas T. reißen auch deshalb nicht ab, weil immer neue Versionen auftauchen. So hieß es 2006, er habe das Kasseler Internetcafé am 6. April 2006 verlassen, kurz bevor dessen Inhaber Halit Y. ermordet wurde. Vor einer Woche hieß es, er sei möglicherweise noch dagewesen. Jetzt fassten Ermittler ihre Ergebnisse vor dem Innenausschuss des Bundestags nach FR-Informationen so zusammen: Andreas T. sei noch zur Tatzeit an einem Computer des Cafés eingeloggt gewesen, will aber den Mord nicht mitbekommen haben. Bei einer ausführlichen Vernehmung habe er sich jedoch an ein Geräusch erinnert, „wie wenn Tische gerückt werden“ – vielleicht die Schüsse, die Halit Y. töteten.
Die Behörden halten jetzt für wahrscheinlich, dass Andreas T. erst nach dem Mord das Café verließ, denn er fand Halit Y. nicht, als er zahlen wollte. Er legte die 50 Cent für die Computernutzung auf die Ladentheke, hinter der wohl schon die Leiche lag. Die Polizei habe diese 50 Cent am Tatort gefunden, hieß es in Berlin.
Illegale Munition und Drogen
Andreas T. wurde 2006 als Beschuldigter verhört, nach 24 Stunden aber wieder freigelassen, weil sich kein dringender Tatverdacht untermauern ließ. Die Kontrollkommission des Parlaments wurde erst Monate nach dem Geschehen informiert, dass der Festgenommene Verfassungsschützer war – nach Zeitungsberichten.
Und selbst da blieben viele Details unerwähnt. Etwa, dass sich bei dem Sportschützen Andreas T. neben legalen Schusswaffen auch illegale Munition und kleine Mengen an Drogen fanden. Auch von Hinweisen auf eine rechtsextreme Gesinnung erfuhren die Parlamentarier damals nichts. Andreas T. soll als Schüler den Spitznamen „der kleine Adolf“ gehabt und NS-Bücher abgeschrieben haben. Auszüge aus „Mein Kampf“ fanden die Ermittler in Andreas T.s Jugendzimmer bei seinen Eltern.
Vor allem kann sich keiner der damals zur PKV gehörenden Parlamentarier an die Information erinnern, dass Andreas T. einen rechtsextremen und einen türkisch-nationalistischen V-Mann führte. Sonst, sagen Abgeordnete, hätten sie wohl verlangt, dass in diese Richtung ermittelt werde.
Sitzungen der PKV werden prinzipiell nicht protokolliert, die des Innenausschusses schon. Im Juli 2006 sagte Bouffier, er könne sich erst äußern, wenn die Ermittlungen abgeschlossen seien. Die Grünen wollen jetzt wissen, wann es diesen Bericht gab, nachdem das Verfahren im Januar 2007 eingestellt wurde. Sollte es ihn nie gegeben haben, „wollen wir wissen, warum nicht“, so der Grüne Jürgen Frömmrich.
Die SPD hat einen Katalog von 27 Fragen formuliert. Dabei geht es nicht nur um Andreas T., sondern auch um die Frage, warum nie in Richtung Rechtsradikalismus ermittelt worden sei. Und auch die SPD will wissen, warum das Innenministerium 2006 so viel verschwieg. Formal gehen die Fragen an Minister Boris Rhein (CDU). Viele Antworten kann nur sein Vorgänger Bouffier geben.

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