Wegen Zeigen des Hitler-Grußes muss ein Kasseler Neonazi 600 Euro Strafe zahlen. Weil er aus Protest gegen einen Wahlkampfstand der Linkspartei den rechten Arm zu der verbotenen Geste gehoben hatte, ist der 32-Jährige am Freitag vom Amtsgericht in Kassel zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen à zehn Euro verurteilt worden. Der Mann war von der Staatsanwaltschaft wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen angeklagt worden.
Nach anfänglichem Leugnen räumte der zum rechtsextremistischen Netzwerk „Sturm 18“ gehörende Angeklagte die Aktion vor der Kommunalwahl im März 2011 ein.
Bier über den Mantel geschüttet
Obwohl er mit Springerstiefeln und weißen Schnürsenkeln als Rechter erkennbar gewesen sei, hätten ihm die Linken dreimal Flugblätter angeboten, erklärte der 32-Jährige. „Das war eine Provokation von denen.“ Er habe darauf reagiert, indem er einem der Wahlkämpfer Bier über den Mantel geschüttet und schließlich den Hitler-Gruß gezeigt habe - „um sie auch zu provozieren“.
Das Gericht hielt dem Mann zugute, dass er an jenem Tag stark angetrunken gewesen war: Die Polizei hatte kurz nach dem Vorfall einen Atemalkoholwert von 2,71 Promille bei ihm gemessen. Doch nur dank seines Geständnisses kam der Neonazi so glimpflich davon. Denn er ist einschlägig vorbestraft und stand bei der Tat unter laufender Bewährung.
Vor einer Moschee im nordhessischen Korbach hatte er im Juli 2010 eine Flasche mit Spiritus angezündet - nur wenige Stunden, nachdem er einen solchen Anschlag im Internet-Forum des „Sturm 18“-Netzwerks angekündigt hatte. Vor gut einem Jahr wurde er deshalb zu einer achtmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Als Bewährungsauflage ordnete das Amtsgericht in Korbach seinerzeit an, dass sich der Mann von der rechten Szene künftig strikt fernzuhalten habe. (dapd)

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