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Brandanschlag auf Kirchenmitarbeiter: Neonazis müssen hinter Gitter

Sie schleuderten einen Molotowcocktail auf das Haus eines Pastoralreferenten, um ihm einen Denkzettel zu verpassen. Wegen versuchten Mordes und Brandstiftung verurteilt das Landgericht Limburg vier Anhänger der rechtsextremen Gruppierung Anti-Antifa Wetzlar zu Haftstrafen.

Einer der vier angeklagten Neonazis.
Einer der vier angeklagten Neonazis.
Foto: dpa
Limburg –  

Vier Neonazis aus Hessen müssen wegen eines Brandanschlags auf das Haus eines Kirchenmitarbeiters in Wetzlar mehrere Jahre ins Gefängnis. „Die Angeklagten haben den Tod der Bewohner zumindest billigend in Kauf genommen“, sagte Richterin Karin Walter am Mittwoch am Limburger Landgericht. Sie befand die jungen Männer des versuchten vierfachen Mordes und der schweren Brandstiftung für schuldig. Der zur Tatzeit 17 Jahre alte Haupttäter wurde zu einer Jugendstrafe von fünf Jahren und neun Monaten verurteilt. Seine Komplizen erhielten Haftstrafen zwischen drei Jahren und neun Monaten und fünf Jahren.

Die Anhänger der rechtsextremen Gruppierung Anti-Antifa Wetzlar hatten in der Nacht zum 5. März 2010 einen Molotowcocktail auf das Haus des Pastoralreferenten geschleudert. In dem Gebäude schliefen die Ehefrau des Mannes und ihre drei Kinder. Die Holztür fing Feuer und setzte einen Vorhang im Haus in Brand. Die Flammen konnten schnell gelöscht werden, es wurde niemand verletzt.

Vor Gericht sagten die jungen Männer, sie hätten sich am Engagement des Kirchenmitarbeiters gegen Rechtsextremismus gestört und ihm lediglich einen Denkzettel verpassen wollen. Diese Behauptung ließ die Richterin nicht gelten: Dafür hätte es gereicht, einen Farbbeutel gegen das Haus zu werfen. Doch mit dem Molotowcocktail hätten die Angeklagten den Aktivitäten des Pastoralreferenten „ein Ende setzen“ wollen.

Pure Rachsucht als Motiv

Einer von ihnen habe eigener Aussage zufolge vor der Tat Bedenken geäußert, das gesamte Haus könnte abbrennen. Daraufhin hätten die anderen Angeklagten nur gegrinst, berichtete Walter. Auf den Einwand, es könnten dabei Menschen zu Tode kommen, hätten die jungen Männer erwidert, „das sei ihnen scheißegal“. Direkt nach dem Brandanschlag hätten sie im Auto gefeixt, sich vorgestellt, wie das Haus abbrennt, und sich darüber lustig gemacht. „Bereits auf der Fahrt feierten die Angeklagten, indem sie lauthals lachten“, sagte die Richterin

Die jungen Männer seien sich sehr wohl bewusst gewesen, welche Gefahr von dem Wurf des Molotowcocktails mitten in der Nacht für die schlafenden Bewohner ausgegangen sei. Sie hätten heimtückisch und aus niederen Beweggründen gehandelt. „Sie handelten aus purer Rachsucht“, sagte die Richterin.

Der Pastoralreferent hatte als Teil seiner Jugendarbeit Aktivitäten der rechten Szene gefilmt und im Internet veröffentlicht. So drehte er ein Video von einer Schlauchbootfahrt junger Neonazis auf der Lahn zu Gedenken an den Hitler-Stellvertreter Rudolph Hess - und unterlegte es mit dem Schlager „Ein knallrotes Gummiboot“. „Die Angeklagten wollten es dem Nebenkläger heimzahlen, weil sie sich von ihm provoziert fühlten“, sagte Walter. Tatsächlich habe so ein Grund aber nicht vorgelegen.

Festhalten an rechtsradikaler Ideologie

Die Richterin hielt den jungen Männern zugute, dass sie alle Geständnisse ablegten. Einem zur Tatzeit 23-Jährigen rechnete sie zudem an, dass er als Kronzeuge zur Aufklärung der Tat beigetragen habe - und einem 21-Jährigen, dass er von seinem Lohn im Gefängnis Schmerzensgeld an die Opfer zahle und sich bei einem Aussteigerprogramm angemeldet habe. Allerdings verwies die Richterin auch darauf, dass zwei der jungen Männer weiterhin an rechtsradikalem Gedankengut festhielten. (dapd)

Datum:  2 | 2 | 2011
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