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Neue Landebahn: Fraport zahlt an Lärmopfer

Rund 17.000 Haushalte können von November an Geld für Schallschutz beantragen. Die neue Lärmschutzverordnung legt die genauen Zonen fest, in denen Anwohner ihre Recht gelten


Foto: dpa

Der Flughafenbetreiber Fraport zahlt einem Teil der vom Lärm der neuen Landebahn Nordwest betroffenen Anwohner von Anfang an eine Entschädigung. Fraport-Chef Stefan Schulte betonte am Dienstag, seine Firma ziehe die Zahlungen für mehr Lärmschutz freiwillig vor. Einen Rechtsanspruch sieht die neue Lärmschutzverordnung des Landes erst in sechs Jahren vor.
Die frühere Entschädigungsmöglichkeit betrifft laut Schulte vor allem Siedlungsbereiche „vor den Köpfen der neuen Landebahn“. Als Beispiel nannte er die Gegend von Flörsheim und Hochheim bis nach Gustavsburg im Westen, die Frankfurter Stadtteile Niederrad, Sachsenhausen einschließlich Lerchesberg, Teile Oberrads und den Stadtrand Offenbachs im Osten.
Schulte und der hessische Wirtschaftsminister Dieter Posch (FDP) stellten am Dienstag die Lärmschutzbereichsverordnung vor, die das Kabinett am Vorabend beschlossen hatte. Sie soll rechtzeitig zur Inbetriebnahme der neuen Bahn am 21. Oktober in Kraft treten und definiert Zonen, in denen Anwohner Anspruch auf Geld der Fraport für Schalldämmung haben und wo Beschränkungen für neue Bauprojekte gelten.

Der Weg zum Geld

Die Fraport will alle anschreiben, die von sofortigen Ansprüchen profitieren könnten, und sie darüber informieren, wie sie ihren Antrag stellen können.
Wichtig: Erst wird geklärt, welcher Schallschutz nötig ist, dann gebaut, dann gibt’s das Geld von der Fraport.
Eigentümer von Grundstücken oder Wohnungen richten ihre Anträge an das Regierungspräsidium Darmstadt. Email:
schallschutzprogramm@rpda.hessen.de
Mieter sollen, so Minister Posch, im „Binnenverhältnis“ mit ihrem Vermieter verlangen, dass der einen Antrag stellt.
Eine Hotline ist vom 5. Oktober an geschaltet: Tel. 06151/ 12 31 00


„Lärm wird nicht gemessen, sondern berechnet“, sagt Posch. Grundlage der Karte ist ein in Bundesgesetzen festgelegtes Prognosemodell, nach dem sich aus Flugrouten und -zahlen die wahrscheinliche Lärmbelastung für das Jahr 2020 errechnet. Die Zonen dehnen sich in Ost-West-Richtung bis zu 43, in Nord-Süd-Richtung bis zu 33 Kilometer aus.
In der Tagschutzzone I (Dauerschallpegel von 60 Dezibel) haben Anwohner Anspruch auf Schallschutz für Haus oder Wohnung sowie Entschädigung für lärmbelastete Außenwohnbereiche. Wo es mehr als 65 dB(A) laut ist, gilt der Anspruch sofort. In der darüber hinaus reichenden Nachtschutzzone – 50 dB(A) – müssen nur Schlafzimmer besonders geschützt werden. Ein Sofortanspruch besteht hier bei 55 dB(A). In der Tagschutzzone II müssen Neubauten Lärmschutzauflagen erfüllen, bestimmte Neubauten sind verboten.

Letztlich zahlen die Passagiere den Lärmschutz

Mehr passiven Schallschutz werden insgesamt rund 120.000 Anwohner bezahlt bekommen, schätzt Posch; der größte Teil davon allerdings erst in sechs Jahren. Die Fraport rechnet mit Kosten von bis zu 150 Millionen Euro, die sie auf die Landegebühren für Fluglinien umlegen will – letztlich zahlt also der Fluggast. Gefördert wird jeder Einbau, den das Regierungspräsidium Darmstadt als Genehmigungsbehörde für nötig hält, bis zu 150 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche.


Einen gesetzlichen Sofortanspruch haben etwa 5000 Haushalte. Zusammen mit jenen, die die Fraport freiwillig umgehend entschädigen will, werden rund 17.000 Haushalte vom 31. Oktober an anspruchsberechtigt sein. „Sofort“ wird das Geld kaum fließen: 16 Beschäftigte des Regierungspräsidiums sollen sich mit den Anträgen befassen. Weil nicht alle auf vollen Stellen sitzen, sind es rechnerisch halb so viele. Posch betont, dass die Anträge nicht rasch zu erledigen sind. In vielen Fällen wird ein Gutachter ein Haus beurteilen müssen.
Schulte und Posch verkündeten, eine „Task Force“ solle sich mit der veränderten Lärmbelastrung durch verschobene Flugrouten befassen. Mit Inbetriebnahme der neuen Landebahn könnten Flugzeuge auf der nördlichen Gegenanflugroute etwas höher fliegen und so Gebiete nordöstlich von Frankfurt und südlich von Wiesbaden entlasten.
Die SPD kritisierte, dass das ausgehandelte Nachtflugverbot nicht umgesetzt wird. Gegen diesen „Wortbruch“ verblasse der ohnehin gesetzlich vorgeschriebene Schallschutz. Die Grünen sprachen von einer „Mogelpackung“.

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Datum:  27 | 9 | 2011
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