Wiesbaden. Die Fraktionen von CDU und FDP haben am Mittwoch im Landtag ihren Entwurf zur Lockerung des hessischen Nichtraucherschutzgesetzes eingebracht. "Es ist ein gesellschaftlich tragfähiger Kompromiss zwischen Rauchern und Nichtrauchern", sagte FDP-Fraktionschef Florian Rentsch in Wiesbaden. Der Gesetzesentwurf orientiere sich am Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Kritik an dem Vorstoß gab es von allen drei Oppositionsparteien. Sie bemängelten, dass der Nichtraucherschutz Vorrang haben müsse.
Dem Gesetzesentwurf zufolge kann ein Betreiber künftig selbst entschieden, ob er das Rauchen in Eckkneipen mit weniger als 75 Quadratmeter Fläche, in vollständig abgetrennten Nebenräumen, in Spielbanken und für geschlossene Gesellschaften erlaubt. Auch in Festzelten soll künftig wieder geraucht werden dürfen.
Der FDP-Fraktionschef sagte, er hoffe, mit dieser Gesetzesänderung eine lange kontroverse Debatte zu beenden. Beiden Extrempositionen könne man damit nicht gerecht werden: "Doch wir haben versucht, einen ordentlichen Mittelweg zu finden, der praxisnah ist." Mit dem Gesetzesentwurf wolle die Koaltion auch dazu beitragen, das "Kulturgut" der Eckkneipen weiterbestehen zu lassen. "Die Raucher sind auch ein Stück Bestandsschutz für diese Kneipen", fügte Rentsch hinzu.
CDU-Fraktionschef Christean Wagner sagte, mit dem Entwurf solle Rechtssicherheit für den Nichtraucherschutz geschaffen werden. Das Gericht habe festgestellt, dass eine Ungleichbehandlung zwischen großen und kleinen Gaststätten bestehe, die keinen Nebenraum für Raucher einrichten könnten. Als Übergangsregelung hätten die Richter vorgeschlagen, die Wirte von Eckkneipen selbst entscheiden zu lassen, ob sie Rauchen erlauben oder nicht. Dieser Vorschlag sei von Hessen und anderen Bundesländern übernommen worden. Mit der Gesetzesnovelle solle "Rechtsfrieden" hergestellt werden.
Gesundheitsminister Jürgen Banzer (CDU) sagte, dass das hessische Nichtraucherschutzgesetz bislang nicht den Leitlinien des Verfassungsgerichts entspreche. "Deshalb ist es richtig und konsequent, das jetzt neu zu regeln", betonte Banzer. Die Richter seien zu dem Schluss gekommen: "Entweder gerecht oder absolut nein." Seiner Meinung nach hätte es bei einem absoluten Rauchverbot nicht so eine große Akzeptanz für den Nichtraucherschutz gegeben. Deshalb müsse die Regel nun gerecht gestaltet werden.
Kritik von der Opposition
Kritik an dem Entwurf gab es von allen drei Oppositionsparteien. Die Grünen-Gesundheitsexpertin Kordula Schulz-Asche verwies auf wissenschaftliche Studien, nach denen das Risiko für bestimmte Krankheiten in der Bevölkerung durch einen konsequenten Nichtraucherschutz sinke. Auch zeige der Nichtraucherschutz erste Erfolge: Es gebe einen deutlichen Rückgang bei jugendlichen Rauchern: "Rauchen ist out und das ist gut so", sagte Schulz-Asche.
Der SPD-Gesundheitsexperte Thomas Spies betonte, dass das Bundesverfassungsgericht auch ein vollständiges Rauchverbot in Gaststätten zugelassen hätte: "Nur die Ungleichbehandlung von Ein- und Zweiraumkneipen war unzulässig." Jedes Jahr würden über 100.000 Menschen an den Folgen des Nikotinkonsums sterben, deshalb müsse der Schutz der Gesundheit vorgehen. Das Gericht habe klar gesagt, dass der Staat die Gesundheit der Bürger schützen müsse. Was der Vorschlag von CDU und FDP völlig übersehe, sei der Schutz der Beschäftigten in Gaststätten.
Ähnlich äußerte sich der Linke-Abgeordnete Hermann Schaus. Auch er hob hervor, dass laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts die Länder dafür zuständig seien, den Schutz der Nichtraucher vor den Gefahren des Passivrauchens zu regeln. "Unserer Meinung nach ist keine weitere Gesetzesänderung notwendig", sagte Schaus.
Landesärztekammer gegen Lockerung des Rauchverbots
Mit Unverständnis reagiert auch die Landesärztekammer Hessen auf die geplante Lockerung des Rauchverbots. "Wir bedauern es außerordentlich, dass die hessische Landesregierung auf einen strengen Nichtraucherschutz verzichten will", sagte der Präsident der Landesärztekammer, Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach, am Mittwoch in Frankfurt. Es sei nicht hinnehmbar, dass das Rauchen in Einraumkneipen bis 75 Quadratmeter und in abgetrennten Nebenräumen von Gaststätten oder in Festzelten wieder erlaubt werden soll.
"Die neue gesetzliche Regelung bedeutet eine Aufweichung des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung", sagte der Ärztekammerpräsident. Zugleich unterhöhlten die vorgesehenen Änderungen das Ziel, Jugendliche durch den präventiven Charakter des Nichtraucherschutzgesetzes in seiner bisherigen Form vor den Gefahren des Rauchens zu bewahren. "Gerade für die junge Generation hatte das Gesetz Vorbildfunktion. Dieser Erfolg darf nicht wieder aufs Spiel gesetzt werden", appellierte Knoblauch zu Hatzbach.(ddp/dpa)

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