Für einen Arzt in Wächtersbach ist islamisch und islamistisch offenbar ein- und dasselbe. Und weil Patienten muslimischen Glaubens seiner Ansicht nach einer gesonderten Behandlung bedürfen, hatte er in seiner Praxis gleich mehrere Zetteln mit Regeln aufgehängt.
Regel eins: „In dieser Arztpraxis gilt ein striktes Verbot von Kopftüchern bei islamistischen Mädchen und Frauen!“ Regel zwei: „Es werden Grundkenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift und Aussprache zwingend vorausgesetzt!“ Und Regel drei: „Kinderreiche islamistische Familien mit mehr als fünf leiblichen Kindern werden in dieser Praxis nicht behandelt.“
Für diesen Aushang drohen dem Allgemeinmediziner in der Stadt im Main-Kinzig-Kreis nun Konsequenzen. Nachdem die Gelnhäuser Neue Zeitung den Fall am Freitag öffentlich gemacht hat, prüft die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Hessen jetzt, ob sie ein Disziplinarverfahren einleitet. Der Arzt verstoße „in hohem Maße gegen seine vertragsärztlichen Pflichten“, sagte Pressesprecherin Cornelia Kur der Frankfurter Rundschau. Diese verlangten, Patienten ohne Ansehen von Person, Staatsangehörigkeit, Religion oder Geschlecht zu behandeln. Die KV habe den Mediziner um eine Stellungnahme gebeten. „Je nachdem, wie die ausfällt, werden wir tätig“, so Kur. Mögliche Maßnahmen reichten vom Verweis oder einer Geldbuße bis hin zum Ruhen der Zulassung.
Der Gelnhäuser Neuen Zeitung sagte der Arzt, er habe „enorme Schwierigkeiten“ bei der Behandlung einiger türkischer Patientinnen, weil sie „voll verschleiert“ in sein Sprechzimmer kämen. Dies mache eine Behandlung nicht möglich. Die Frauen sollten zumindest im Sprechzimmer den Schleier abnehmen, damit er sie sich richtig ansehen könne. Der Arzt war am Freitag für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. Der Deutschen Presseagentur (dpa) hatte er den Zeitungsbericht bestätigt. Er sagte, ihm sei „der Kragen geplatzt“. Seit Jahren habe er große Probleme bei der Behandlung muslimischer Patienten.
Der Zeitungsbericht zitiert den Arzt, wie er sich über Schwierigkeiten bei der Behandlung von Patienten beklagt, die weder deutsch sprächen noch verstünden. Die Kommunikation über einen Dolmetscher funktioniere oft auch nicht, so der Mediziner. Eine Frau die viele Kinder in die Praxis mitgebracht habe, sei ihrer Aufsichtspflicht nicht nachgekommen – die Kleinen hätten sein Wartezimmer demoliert. Er betreibe seine Arztpraxis seit 16 Jahren und habe mit seinen Bitten stets „auf Granit gebissen“. Deshalb habe er nun einen schärferen Ton angeschlagen.
In Wächterbach reagierte man überrascht. Laut Zeitungsbericht traf sich der Vorsitzende des örtlichen türkisch-islamischen Kulturvereins noch am Donnerstag zu einem Gespräch, in dem ihm der Arzt versprochen habe, den Aushang zu entfernen. Nach Aussage des Mediziners habe er einen hohen Anteil an türkischen Patienten. Er behandele „diese niemals als Patienten zweiter Klasse“ und verbringe sogar seinen Urlaub in der Türkei. Es sei ihm lediglich um „Spielregeln“ gegangen.
Der Vizepräsident der Landesärztekammer Hessen, Martin Leimbeck, hält das Verhalten des Arztes aber für „extrem bedenklich“. Auch er verwies darauf, dass nach der Berufsordnung Mediziner ihre Patienten gleich und ohne Ansehen von Religion, Nationalität, ethnischer Herkunft oder Geschlecht behandeln müssten. Die Landesärztekammer prüfe nun, ob der Allgemeinmediziner gegen seine Berufspflichten verstoßen hat.

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