Markus Sold leitet die Intensivstation am Markus-Krankenhaus. Patienten, die künstlich ernährt, künstlich beatmet, künstlich am Leben erhalten werden, sind ihm hundertfach anvertraut. Er weiß, dass nicht jeder oder jede eine Patientenverfügung aufgesetzt hat. Und wenn, dann oft ungenau. "Letzteres ist häufiger der Fall als es den Verfassern und uns Ärzten lieb ist", sagt Sold.
Genaue medizinische Vorgaben fehlen oft: Darf der Patient im Wachkoma bleiben? Stimmt er einer Antibiotika-Therapie zu? Soll die künstliche Ernährung abgesetzt werden? Das Zentrum für Ethik in der Medizin am Markus-Krankenhaus und die Diakonie-Kliniken geben nun einen Ratgeber heraus, der per DVD erklärt, wie eine optimale Patientenverfügung aussehen sollte.
Mit der Patientenverfügung weist der Patient seinen Bevollmächtigten, Betreuer und Arzt an, bestimmte medizinische Behandlungen vorzunehmen oder zu unterlassen. Sie ist Willenserklärung zur medizinischen Behandlung für den Fall, dass der Patient nicht mehr selbst in medizinische Entscheidungen einwilligen kann. Eine solche Verfügung wird auch als Patiententestament bezeichnet.
In Deutschland gibt es derzeit keine gesetzliche Regelung zur Patientenverfügung. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hatte 2004 einen Gesetzentwurf erarbeiten lassen, diesen aber wieder zurückgezogen. Seit Mitte 2008 werden mehrere Vorschläge im Bundestag diskutiert.
Experten gehen davon aus, dass demnächst ein Gesetz zustandekommt, das die Patientenverfügung regelt. Meist ältere Menschen formulieren eine Patientenverfügung, weil sie Angst haben, als Pflegefall wehrlos einer ungewollten medizinischen Behandlung ausgeliefert zu sein. Dabei kann jeder in Deutschland Lebende, der über 18 Jahre alt ist, seine Patientenverfügung formlos erstellen.
Die Patientenverfügung ist nicht mit der Vorsorgevollmacht zu verwechseln. Mit dieser legt der Mensch fest, wer für ihn rechtmäßig die letzten Entscheidungen am Lebensende treffen soll.
Die DVD "Wie erstelle ich meine Patientenverfügung" kann für fünf Euro an der Pforte des Markus-Krankenhauses gekauft werden. Bestellungen kosten zusätzliche drei Euro Versandkosten.
Bestellungen können per E-Mail an die Adresse bestellung@fdk.info gerichtet werden.
Gedacht für alle über 18
Dabei kann jeder, der den 18. Geburtstag gefeiert hat, das Papier für den schlimmsten Fall aufsetzen. Doch die meisten jungen Menschen, berichten Berater aus den Anlaufstellen des Diakonisches Werks Frankfurt, tun dies nicht. "Ältere Menschen sind sich bewusst, dass das Leben endlich ist, aber auch Jüngere können durch Krankheit oder einen Unfall plötzlich in eine lebensbedrohliche Situation geraten", sagt auch Michael Popovic, Geschäftsführer der Landesärztekammer. Deshalb diene eine vorsorgliche Willenserklärung als Entscheidungshilfe - für den Betreffenden selbst, für seine Angehörigen und für den Arzt.
Es sei das erste Mal deutschlandweit, dass es eine solche Anleitung zur Patientenverfügung in audiovisueller Form gibt, sagen die Initiatoren. Entstanden ist ein 80-Minuten-Werk, das professionell gemacht ist und vom BürgerinstitutFrankfurt, von der Evangelischen Akademie Arnoldshain/Taunus und vom Förderverein der Rechtswissenschaften der Uni Gießen mitfinanziert wurde.
Szenen auf der Intensivstation wurden im Markus-Krankenhaus nachgestellt, eine junge Frau steht im Mittelpunkt, sie stellt die wichtigen Fragen an Ärzte und Pfleger, an Heimleiter, Betreuungsrichter und Medizinethiker. Dazu gibt es Referatsausschnitte aus dem Seminar "Wie erstelle ich eine Patientenverfügung?".
Die Diakonie hat das Projekt auch vorangetrieben, weil eine Befragung vor sechs Jahren erhoben hat, dass nur noch jeder zweite Frankfurter erwartet, im Alter von der Familie gepflegt zu werden. "Wenn die familiären Strukturen durch institutionelle ersetzt werden, muss der Dialog mit Beratungsstellen und Ärzten ausgebaut und vertraulicher werden", fordert Michael Frase, Leiter des Diakonischen Werkes.

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