Die ungerechtfertigte Inhaftierung des linken Politaktivisten Jörg Bergstedt ist kein Einzelfall in Hessen. Auch die Aktivistin Cécile Lecomte, die durch spektakuläre Kletteraktionen bekanntgeworden ist, wurde zu Unrecht inhaftiert – und zwar mehrfach.
Wie bei dem Gießener Bergstedt urteilte das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt auch im Fall Lecomte, dass ihre Ingewahrsamnahme „rechtswidrig“ gewesen sei. Trotzdem stellten die Staatsanwaltschaften Ermittlungen gegen die beteiligten Polizisten ein. Lecomte sagte der Frankfurter Rundschau, sie habe beim Generalstaatsanwalt Beschwerde gegen die Entscheidung der Gießener Ermittler eingelegt.
Cécile Lecomte ist eine Aktivistin, die sich den Spitznamen „Eichhörnchen“ redlich verdient hat. Die 30-Jährige macht bei Protesten mit Kletteraktionen auf sich aufmerksam. Die Französin wohnt in einem Bauwagen in Lüneburg.
Gegen Atomtransporte, gegen den Frankfurter Flughafen-Ausbau oder generell gegen Kapitalismus – wo immer linke Gruppen sich engagieren, ist Lecomte nicht weit. Mehrfach ist sie auf Frankfurts Hochhäuser geklettert.
Strafanzeigen und Prozesse pflastern ihren Weg. Dabei wird nicht nur gegen sie verhandelt. Manchmal führt sie auch Klage – etwa gegen Polizisten.
Lecomte war im Juli 2009 am Rande eines Prozesses gegen radikale Gentechnik-Gegner an der Fassade des Gießener Landgerichts hochgeklettert. Dort hatte sie mit Kreide „Gentech weg!“ an die Mauer geschrieben. Die Polizisten nahmen sie daraufhin für rund zwölf Stunden in Gewahrsam, obwohl sie ihnen mehrfach erklärte, dass dies rechtswidrig sei. Dies bestätigte ein Polizeivideo, das in einem Prozess vor dem Verwaltungsgericht Gießen gezeigt wurde. In der Zelle musste sie sich für eine Durchsuchung nackt ausziehen, was das Verwaltungsgericht ebenfalls für rechtswidrig erklärte.
Jetzt wurde der Beschluss der Staatsanwaltschaft Gießen aus dem November 2011 bekannt. Darin heißt es, der Einsatzleiter sei „von der Rechtmäßigkeit seines Handelns“ ausgegangen. Er habe gedacht, dass die Ingewahrsamnahme der Aktivistin „erforderlich und seine Anordnung damit gerechtfertigt gewesen“ sei. „Damit handelte der Beschuldigte in einem Irrtum über rechtfertigende Umstände“, was zur Straflosigkeit seines Handelns führe.
„Ich kann nicht glauben, dass ein Polizeichef die Gesetze nicht kennt“
Lecomtes Rechtsanwalt Tronje Döhmer kommentierte, jeder Polizist wisse, dass weder das Klettern noch das Malen mit Kreide eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit sei. Die Aktivistin sagte, Polizisten dürften sich nicht damit herausreden können, dass sie die Rechtslage nicht gekannt hätten. „Ich kann nicht glauben, dass ein Polizeichef die Gesetze nicht kennt“, sagte sie.
Bereits im Januar 2009 war Lecomte für einen Tag in Gewahrsam genommen worden. Damals hatte die Polizei zugegriffen, nachdem die Französin an der Fassade der Frankfurter Börse geklettert war. Auch in diesem Fall stellte das OLG Frankfurt fest, „dass die Ingewahrsamnahme der Betroffenen rechtswidrig war“.
Nach diesem Vorgang zeigte die Betroffene die Polizisten jedoch nicht an. Da sie weder die Namen der Beamten kenne noch von einem Beweisvideo wisse, habe sie ihre Aussichten zu gering eingeschätzt, erläuterte sie.
Die Vorgänge erinnern an den Fall des Aktivisten Jörg Bergstedt, der 2006 für vier Tage in Gewahrsam musste – rechtswidrig, wie auch hier das OLG feststellte. Dieser Fall sorgt für Wirbel in der Landespolitik, weil die Polizeiaktion gegen Bergstedt im Innenministerium des damaligen Ministers und heutigen Ministerpräsidenten Volker Bouffier (CDU) vorbereitet worden war – und der Gießener Polizeichef den Minister am Morgen der Festnahme Bergstedts zu Hause aufsuchte und informierte.
Die Landtags-Opposition verlangte Aufklärung. Der Linken-Innenpolitiker Hermann Schaus mutmaßte, dass „rechtswidrige Methoden zum Standardrepertoire zu gehören“ schienen. Jürgen Frömmrich (Grüne) warf die Frage nach dem „Fehl- und Führungsverhalten“ im Gießener Polizeipräsidium auf. Die SPD-Abgeordnete Nancy Faeser sagte: „Um hier den Verdacht der Willkür gar nicht erst aufkommen zu lassen, sind zumindest disziplinarrechtliche Maßnahmen angebracht.“

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