Neue Wendung in einem der Mobbingfälle in der Polizei: Die Staatsanwaltschaft hat versucht, mit Hausdurchsuchungen Informanten aufzuspüren, die in der TV-Sendung Hessenschau über schwarze Akten bei der Polizei berichtet oder diese besorgt hatten.
Das Amtsgericht Offenbach und das Landgericht Darmstadt wiesen das Ansinnen der Ermittler aber ab. „Es ist vorliegend nicht ersichtlich, dass die öffentliche Diskussion von (mutmaßlichen) Missständen in der Personalführung des Polizeipräsidiums Südosthessen wichtige öffentliche Interessen gefährden könnte“, befand das Amtsgericht.
Dieses Urteil wurde im Juni gesprochen, die Beschwerden der Staatsanwaltschaft dagegen lehnte das Landgericht Darmstadt im Juli ab. Bekannt wurde der Vorgang erst jetzt durch einen Bericht des Rundfunksenders hr-info.
Einer der betroffenen Polizisten, dessen Wohnung durchsucht werden sollte, ist der 32-jährige Polizeioberkommissar Holger S. Er sieht sich als Mobbing-Opfer und ist seit drei Jahren außer Dienst. Im Verfahren stieß S. darauf, dass die Polizei schwarze Akten über ihn geführt habe. Er beklagte sich darüber öffentlich. Im April setzte der Polizist vor dem Verwaltungsgericht Darmstadt durch, dass er Einsicht in die Dokumente nehmen darf.
Rache für Aufmüpfigkeit
In der geplanten Hausdurchsuchung, die ihm und einer Kollegin drohte, sieht er den Versuch der Behörden, sich für seine Aufmüpfigkeit zu rächen. „Man wollte die Leute, die die Missstände aufgedeckt haben, kalt stellen“, sagte er der Frankfurter Rundschau. Das sei „einfach unglaublich“.
Das Amtsgericht hatte der Staatsanwaltschaft Ermittlungen „ins Blaue hinein“ vorgeworfen und sie auf die hohe verfassungsrechtliche Bedeutung des Schutzes der Wohnung hingewiesen. Es fehle an einem Tatverdacht gegen S. Selbst wenn er Unterlagen von der Kollegin erhalten und in der Hessenschau veröffentlicht hätte, wäre dies „unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt strafbar“, so der Richter.
Die Ermittler wollten dieses harsche Urteil nicht stehen lassen und zogen vor das Landgericht. Als die Beschwerde dort keinen Erfolg hatte, legten sie noch einmal nach, erhielt aber erneut eine Abfuhr. Eine Hausdurchsuchung dürfe nicht „zur bloßen Ausforschung“ benutzt werden, beschieden die Richter.
Die Ermittlungen wurden offenbar von der Abteilung „interne Ermittlungen“ der Polizei im Auftrag der Staatsanwaltschaft geführt. Das teilte der Vizepräsident der Landespolizei, Hermann-Josef Klüber, mit. Über die Ermittlungen selbst, also auch den Wunsch nach Hausdurchsuchung, sei „dem Landespolizeipräsidium nichts bekannt“.
Die Opposition im Landtag wittert einen neuen Polizeiskandal und forderte Aufklärung von Innenminister Boris Rhein (CDU).
(Az.: 1120 Js 76674/11)

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