Nachspiel in der Polizeichef-Affäre: Auf das Land Hessen kommt möglicherweise eine Schadenersatzforderung zu. Wolfram Ritter, der unterlegene Kandidat bei der Besetzung der Leitung der Bereitschaftspolizei, hat Klage beim Landgericht Wiesbaden eingereicht, wie hr-info unter Berufung auf einen Gerichtssprecher berichtete. Es gab gegenseitige Vorwürfe von SPD und CDU.
Ritters Rechtsanwalt erklärte auf Anfrage des Senders, sein Mandant verlange mindestens 17 000 Euro vom Land Hessen. Das sei die Differenz zwischen seinem jetzigen Gehalt und dem, das er als Chef der Bereitschaftspolizei seit Juli 2009 erhalten hätte. Außerdem wolle er vom Landgericht Wiesbaden prüfen lassen, ob ihm wegen niedrigerer Ruhestandsbezüge noch mehr Entschädigung zustehe.
Ritter wirft dem damaligen Innenminister und heutigen Ministerpräsidenten Volker Bouffier vor, er habe ihn übergangen. Er habe seinen CDU-Parteifreund Hans Langecker zum Chef der hessischen Bereitschaftspolizei gemacht, obwohl ihm das gerichtlich untersagt worden sei. Nach Auskunft eines Gerichtssprechers wird die Klage nun dem hessischen Innenminister mit der Bitte um Stellungnahme zugestellt.
SPD sieht Schuld bei Bouffier
Die SPD-Fraktion im hessischen Landtag macht für die möglichen Zahlungen den Ministerpräsidenten persönlich verantwortlich. Bouffier habe „als damaliger Innenminister die Stelle des Chefs der Bereitschaftspolizei rechtswidrig besetzt“, heißt es in einer Mitteilung vom Samstag. Er habe sich über die Vorgaben des Verwaltungsgerichtshofs hinweggesetzt. Nun drohe dem Land ein finanzieller Schaden.
Die CDU-Fraktion nannte die Kritik der Sozialdemokraten „bösartig und unqualifiziert“. Das Auswahlverfahren sei „rechtlich einwandfrei abgelaufen“, teilten die CDU mit. Von den Bewerbern sei der beste Kandidat Präsident der Bereitschaftspolizei geworden. (dpa)

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