Die Entführung des elfjährigen Frankfurter Bankierssohns Jakob von Metzler und die Ermordung durch seinen Entführer Magnus Gäfgen machten 2002 bundesweit Schlagzeilen. Der Fall bietet genug Stoff für einen Krimi. Ein Buch darüber hat Polizeikommissar Ortwin Ennigkeit geschrieben. Keinen Krimi, sondern ein Sachbuch, das er und der Verlag als „Protokoll eines Verbrechens“ bezeichnen. Der Münchner Heyne-Verlag kündigte es für September an. Aber vermutlich wird es nie erscheinen.
Ennigkeit war der Ermittler, der auf Weisung des damaligen Frankfurter Polizeivizepräsidenten Wolfgang Daschner dem Entführer Gäfgen die „Zufügung von Schmerzen“ angedroht hatte, falls er nicht das Versteck des Kindes verrate. In der Folge entbrannte eine in Deutschland beispiellose rechtspolitische Diskussion über „Folter“. Es gab Bürger, die feierten die Ermittler als Helden; vor Gericht jedoch mussten sie sich wegen Verletzung der Menschenwürde verantworten. Ennigkeit wurde wegen Nötigung verurteilt.
„Um Leben und Tod“ sollte sein Buch heißen, das er mit der in Italien lebenden Journalistin Barbara Höhn schrieb. Untertitel: „Wie weit darf man gehen, um das Leben eines Kindes zu retten?“ In der Verlagsankündigung heißt es: „Zum ersten Mal erzählt der Ermittler von der schwersten Entscheidung seines Lebens: Was wiegt schwerer? Die Menschenwürde des Tatverdächtigen oder die des entführten Kindes?“
„Offene juristische Fragen“
Warum erscheint das Buch nicht, das einige Online-Buchhändler noch ankündigen? Offizielle Begründung von Heyne: Verlag und Autor hätten „wegen der wieder offenen juristischen Fragen nach dem kürzlich ergangenen Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte beschlossen, das geplante Buchprojekt vorerst nicht zu veröffentlichen“. Der inhaftierte Gäfgen erzielte im Juni vor dem Straßburger Gericht einen Teilerfolg bei seiner Folterklage. Die Richter warfen Deutschland eine mangelnde juristische Aufarbeitung des Falls vor; die Bestrafung der Polizeibeamten sei zu milde gewesen, sie habe „nicht den notwendigen Abschreckungseffekt“ gehabt, „um vergleichbaren Konventionsverletzungen vorzubeugen“.
Es gibt aber einen noch viel gewichtigeren Grund, warum das Buch auf Eis liegt: Der Frankfurter Polizeipräsident Achim Thiel empfahl dem Autor, der weiterhin bei der Frankfurter Polizei arbeitet, das Buch nicht zu veröffentlichen.
Das bestätigte Polizeipräsidiumssprecher Jürgen Linker der Frankfurter Rundschau. Als Beamter unterliege Ennigkeit der Verschwiegenheitspflicht. Nach Meinung seines Vorgesetzten, so Linker, verrate er darin Dienstgeheimnisse. „Wir können ihn nicht davon abhalten, das Buch zu veröffentlichen, aber im Rahmen unserer Fürsorgepflicht haben wir ihm empfohlen, es zu lassen.“ Bei Verrat von Dienstgeheimnissen drohen Polizeibeamten Disziplinarmaßnahmen, sogar ein Straftatbestand kann erfüllt sein. Zu Inhalt des Buches und um welche Art Dienstgeheimnisse es sich handelt, kann Linker nichts sagen, da er das Buch selber nicht kennt. Präsident Thiel, einer der wenigen, die das Buch gelesen haben, will sich gegenüber der FR dazu nicht äußern.
Auf die Frage, ob das vom designierten Ministerpräsidenten Volker Bouffier (CDU) geführte Innenministerium in den Prozess involviert sei, sagte Linker: „Ob sich Thiel vom Ministerium hat beraten lassen, entzieht sich meiner Kenntnis.“ Er gehe aber davon aus, dass er die Meinung von Juristen eingeholt habe. Der Punkt ist insofern brisant, da seit Jahren Spekulationen kursieren, Daschner sei mit seiner Weisung einem Befehl von weiter oben gefolgt. Der Metzler-Familie werden gute Verbindungen in die Politik nachgesagt.
Ennigkeit selbst will sich zu seinem Buch derzeit nicht äußern; er sagt nur, er hoffe, dass es in irgendeiner Form noch erscheine.

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