Die Staatsanwaltschaft Dresden legt ihnen zur Last, sich im Februar 2010 an der Blockade eines Aufmarschs der rechtsextremen Jungen Landsmannschaft Ostdeutschland (JLO) in der sächsischen Stadt beteiligt zu haben.
Ihnen wird vorgeworfen, den genehmigten Aufmarsch am Jahrestag der Bombardierung Dresdens verhindert zu haben. Die Staatsanwaltschaft sieht darin einen Verstoß gegen das Versammlungsgesetz. Am heutigen Dienstag berät der Hauptausschuss des Landtags in Wiesbaden in nicht-öffentlicher Sitzung darüber, ob die Staatsanwaltschaft die beiden anklagen darf. Die Entscheidung fällt dann im Plenum.
Die beiden Abgeordneten appellierten an die anderen Fraktionen im Landtag, zunächst genaue Informationen über die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft anzufordern. Ähnlich hätten sich die Landtage in Sachsen und Thüringen verhalten. Dort wird gegen die Fraktionschefs Andre Hahn und Bodo Ramelow ermittelt, die sich ebenfalls an der Gegendemonstration in Dresden beteiligt hatten. An der Blockade hatten mehrere tausend Protestierende teilgenommen – auch Mitglieder anderer Parteien.
Von zahlreichen Anzeigen seien nur diejenigen gegen die vier Linken-Fraktionschefs weiterverfolgt worden, so van Ooyen. Rechtsanwalt Manfred Coppik, der Wissler und van Ooyen vertritt, hält es für einen „unfassbaren Vorgang“, dass sich die Staatsanwaltschaft aus all den Demonstranten allein die Linken-Fraktionschefs ausgewählt habe. Die sächsische Behörde begründet dies damit, dass die Vorsitzenden die als „öffentliche Fraktionssitzung unter freiem Himmel“ bezeichnete Demo „maßgeblich mitinitiiert“ hätten.
Wissler und van Ooyen werfen der Staatsanwaltschaft vor, den Protest gegen den Nazi-Aufmarsch zu kriminalisieren. Sie hätten zusammen mit Tausenden friedlich demonstriert. Kein Polizist habe sie angesprochen, nicht einmal die Personalien seien festgestellt worden, sagte Wissler. Van Ooyen sprach von einem „gezielten politischen Vorgehen“.
Die Grünen-Fraktion im Landtag verlangt eine Erklärung, warum die Staatsanwaltschaft nur gegen Fraktionsvorsitzende der Linken ermittelt. Sollte es darauf in der Ausschusssitzung keine Antwort geben, müssten das Verfahren ausgesetzt und Informationen aus Dresden angefordert werden.

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