Die ehemalige Marburger Asta-Vorsitzende Lena Behrendes hat mit zwei Kommilitonen Verfassungsbeschwerde eingelegt. Wegen der Besetzung der Marburger Stadtautobahn im Mai 2006 waren die Studierenden in der ersten Instanz zu Freiheitsstrafen, im Berufungsverfahren zu Geldstrafen zwischen 650 und 910 Euro verurteilt worden. Dadurch sehen sie ihr Grundrecht auf Versammlungsfreiheit und freie Meinungsäußerung verletzt.
Sitz- und Stehblockaden erfüllten nicht den Tatbestand der Nötigung, argumentieren die Kläger. Auch eine verwerfliche Nötigung liege nicht vor, weil die Polizei vor Ort die Demonstration geduldet habe. Zudem seien mit Behrendes und ihren Kommilitonen ausgerechnet die Ansprechpartner der Polizei verurteilt worden.
Die frühere Asta-Vorsitzende alarmierte sogar selbst die Polizei, als die Studierenden nach einer Vollversammlung gegen Studiengebühren auf die Stadtautobahn rannten. Gemeinsam mit ihren Mitstreitern überredete sie die Demonstranten, die Schnellstraße nach einer guten Stunde wieder zu verlassen.
Nach den Prozessen gab es breite Unterstützung für sie. Dadurch hätten sie das Geld für den Gang nach Karlsruhe aufbringen können, sagte Behrendes: "Viel zu oft werden von Gerichten Urteile gesprochen, die von den Verurteilten widerstandslos hingenommen werden müssen." (gec)

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