Sie hatten ihr Opfer verfolgt, geschubst, zu Boden geschlagen. Und dann so lange auf den jungen Russen eingetreten, bis der Mann bewusstlos und mit gebrochenem Gesichtsknochen in seinem Blut lag. Auf seinem rechten Auge ist der 29-Jährige seitdem erblindet.
Und die Täter? Waren Täterinnen - drei junge Frauen oder eher noch Mädchen. Am Montag wurden sie vom Kasseler Amtsgericht wegen Körperverletzung verurteilt: Die 18 bis 20 Jahre alten Schlägerinnen müssen jeweils 80 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten und an einem Anti-Aggressions-Training teilnehmen, wie Gerichtssprecher Jürgen Sojka mitteilte.
Prügelnde Mädchen sind immer noch weitaus seltener als Jungen, die zuschlagen oder zutreten. Nach dem Eindruck des Kasseler Oberstaatsanwaltes Hans-Manfred Jung werden es aber mehr.
Nach der Kriminalitätsstatistik der Polizei waren von den 14 bis 18 Jahre alten Tatverdächtigen, gegen die 2007 in Deutschland wegen Körperverletzung ermittelt wurde, rund 17,5 Prozent weiblich. Im Jahr 2000 lag der Anteil nur bei etwa 15 Prozent.
In absoluten Zahlen: Von bundesweit gut 4100 Mädchen, die im Jahr 2000 wegen Gewalttaten verfolgt wurden, kletterte die Zahl auf 6600 im Jahr 2007 - ein Plus von mehr als 60 Prozent.
Es habe ihnen nicht nachgewiesen werden können, dass sie auch für den Faustschlag verantwortlich gewesen seien, der das Opfer sein Augenlicht gekostet habe. Denn den könnte auch einer ihrer unbekannt gebliebenen Mittäter geführt haben.
Obwohl die Strafe angesichts der Brutalität des Angriffs sehr milde ausfiel, zeigte sich Opferanwalt Gerd Hollstein zufrieden: "Das Urteil geht in Ordnung." Bei dem nächtlichen Überfall im März 2007 im Kasseler Problemstadtteil Mattenberg waren zwei der drei Angeklagten noch minderjährig gewesen. Das Gericht hatte daher nicht nur Jugendstrafrecht angewendet, sondern auch die Öffentlichkeit vom Prozess ausgeschlossen.
Überraschendes Geständnis
"Die Täterinnen haben die Schutzbehauptung aufgestellt, dass mein Mandant als erster zugeschlagen habe", sagte Hollstein. Vom Anklagevorwurf hätten sie sich damit aber nicht reinwaschen können. "Sie sind überführt worden." Auch weil sie sich bereits vor anderthalb Jahren zu der Tat bekannt hatten. Ihr überraschendes Geständnis war der spektakuläre Schlusspunkt des ersten Prozesses gewesen, mit dem das Kasseler Amtsgericht im Dezember 2007 versucht hatte, Licht in die Geschehnisse jener Nacht zu bringen.
Damals waren noch nicht die Frauen, sondern zwei junge Männer angeklagt, die den Überfall aber hartnäckig leugneten. Und auch aus den schmallippigen Aussagen der Zeugen hatte sich zunächst kaum mehr herauslesen lassen, als dass eine Gruppe von Jugendlichen auf der Straße getrunken hatte und irgendwann mit dem ebenfalls nicht mehr nüchternen Opfer aneinander geraten war. Sieben Jugendliche sollen schließlich auf den Mann eingetreten haben, hieß es. Jungen wie Mädchen. Aber wer genau, wollte niemand mitbekommen haben. Und selbst das Opfer schien nicht alles verraten zu wollen.
Doch als nach langer und zäher Verhandlung kaum noch jemand an eine Aufklärung der verhängnisvollen Attacke glaubte, hatte einer der Verteidiger plötzlich die Überraschung aus dem Hut gezaubert: die Aufzeichnung eines Handy-Gesprächs, das die jetzt angeklagten jungen Frauen belastete. Damit konfrontiert, hatten die eigentlich nur als Zeuginnen geladenen Mädchen ihre Beteiligung zugegeben. Und die beiden Männer wurden freigesprochen.
Für das Opfer ist der Kampf um Genugtuung mit dem gestrigen Urteil nicht vorbei: Bislang verweigert ihm die Unfallversicherung Entschädigung als Gewaltopfer - begründet mit den Aussagen der Täterinnen: Er habe ja angefangen. "Mein Mandant meint,die Versicherung verbündet sich mit den Tätern", sagte Anwalt Hollstein.

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