Elf Monate nach dem Überfall von Neonazis auf ein linkes Zeltlager in Nordhessen ist die Verurteilung des Haupttäters Kevin S. rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe bestätigte die Jugendstrafe von zwei Jahren und drei Monaten, die das Kasseler Landgericht wegen zweifacher gefährlicher Körperverletzung gegen den 19-Jährigen verhängt hatte: Die Revision des rechtsextremen Aktivisten sei unbegründet.
Bei dem Überfall auf das Sommercamp der Linksjugend Solid am Neuenhainer See hatte Kevin S. eine schlafende 13-Jährige mit einer Glasflasche schwer am Kopf verletzt, auf ihren zehn Jahre älteren Stiefbruder mit einem Klappspaten eingeschlagen. Vor drei Monaten war der junge Neonazi aus der U-Haft entlassen worden, obwohl ihm eine weitere Verurteilung droht: Im Juni 2008 soll er nachts im nordhessischen Toden-hausen mit zehn Kameraden der "Freien Kräfte Schwalm-Eder" Nazi-Gegner angegriffen und mit Steinen beworfen haben.
Wann er sich deshalb vor dem Amtsgericht in Schwalmstadt verantworten muss, ist noch offen. Das Gericht hat das Verfahren geteilt: Gegen den einzigen minderjährigen Beteiligten wurde bereits unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt. Für die Verhandlung gegen die restlichen sechs, zu denen auch Kevin S. gehört, ist bislang kein Termin bekannt.
(jft)

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