Zumindest in der Theorie ist er stets zur Stelle: der hilfsbereite, kräftige Mittzwanziger ohne Rückenleiden, der nur darauf wartet, Müttern den Kinderwagen die Treppe hinaufzutragen. Künftig könnte auf diesen Idealtypus eine Menge Schlepperei zukommen: Ein vermeintliches Kinderwagen-Verbot auf Rolltreppen sorgt derzeit in den Großstädten der Republik für Empörung.
Schuld an allem ist der beliebte Sündenbock Europäische Union. Genauer: Die Europäische Norm EN 115-1. Unter Punkt 7.2.1.2.1 ist dort festgelegt, dass am Rolltreppen-Zugang das Piktogramm "Kinderwagen verboten" angebracht sein muss. Katrin Abele, Sprecherin der EU-Kommission, ist bemüht, die Situation zu entschärfen. Da es um eine Norm und nicht etwa um eine EU-Richtlinie handele, sei es künftig keineswegs verboten, Rolltreppen mit Kinderwagen zu benutzen.
"Vorauseilender Gehorsam"
"Rolltreppenbetreiber könnten den Hinweis sogar entfernen, ohne gegen EU-Recht zu verstoßen", versichert Abele und reicht den Schwarzen Peter damit weiter. Die Reaktion der Frankfurter Verkehrsgesellschaft (VGF) auf die Norm, die in Deutschland seit Jahresbeginn gilt, zeugt vom genauen Gegenteil.
Eilfertig hat die VGF zwischen den Jahren einige der rot umrandenden Verbots-Piktogramme an den U-Bahn-Rolltreppen angebracht. "In vorauseilendem Gehorsam", wie VGF-Sprecher Bernd Conrads auch zugibt. Inzwischen habe man die Aufkleber aber wieder weitgehend entfernt. Ausschließen, dass verzweifelte Mütter und Väter noch vereinzelt auf die Aufkleber treffen könnten, will Conrads nicht.
Endgültig geklärt ist die verworrene Lage damit keinesfalls. "Unsere Rechtsabteilung prüft die Sache noch", sagt Conrads. Über den Ausgang will er nicht spekuliren, stellt jedoch klar, dass er von einem Kinderwagen-Verbot auf den VGF-Fahrtreppen "nicht begeistert wäre".
Bei der Deutschen Bahn hingegen hat man sich schon festgelegt. "Wir werden die EU-Norm umsetzen", sagt eine Sprecherin auf Anfrage. "EU-Vorgaben nehmen wir immer sehr genau." Allerdings betont auch die Bahn-Sprecherin, dass Eltern "keine strafrechtlichen Konsequenzen" drohen, sollten sie die vorschriftsmäßig beklebten Bahn-Rolltreppen dennoch mit Kinderwagen befahren.
Brüssel setzt nach
Bleibt die Frage, was dann hinter der Aufregung um die Aufkleber steckt. Eine zentrale Rolle spielen Haftungsfragen. Wenn die Rolltreppenhersteller ihre Produkte mit Warnhinweis ausliefern und die Betreiber diese nicht entfernen, wird die Verantwortung bei einem Unfall auf die Eltern abgewälzt. EN 115-1 betrifft im übrigen nur jene Rolltreppen, die nach der Veröffentlichung des europäischen Dokuments im Juli 2008 gebaut wurden. In Brüssel arbeitet man aber bereits an Teil zwei, der dann alle bestehenden Rolltreppen einschließen soll.

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