Die Schiedskommission der südhessischen SPD hat die Strafe für den früheren hessischen SPD-Vize Jürgen Walter nach Informationen der Frankfurter Rundschau bestätigt. "Er hat durch sein grob illoyales Verhalten der Partei schweren Schaden zugefügt", heißt es in der Entscheidung, die der Frankfurter Rundschau vorliegt.
Der 40-Jährige darf danach zwei Jahre lang keine Ämter in seiner Partei bekleiden außer auf der Ebene seines Ortsvereins. Der Beschluss der Schiedskommission vom Montag wurde den Beteiligten am Dienstag zugestellt.
Jürgen Walter hat den Spruch der SPD-Schiedskommission nach Angaben der Frankfurter Rundschau als "rechtsstaatlich bedenklich" zurückgewiesen. Der 40-jährige ehemalige Parteivize der Landes-SPD erklärte: "Frei gewählte Abgeordnete haben das im Grundgesetz verbriefte Recht zur freien Entscheidung und Parteifunktionären steht es nicht zu, dieses Recht durch nachträgliche Sanktionen einzuschränken."
Schon die erste Instanz im SPD-Unterbezirk Wetterau hatte ein zweijähriges Funktionsverbot gegen Walter verhängt, der gemeinsam mit drei anderen damaligen SPD-Landtagsabgeordneten im November 2008 die Wahl der SPD-Chefin Andrea Ypsilanti zur Ministerpräsidentin verhindert hatte.
Die Schiedskommission urteilt nach Angaben der FR, es gehe "nicht um die Ausübung des freien Mandats eines Abgeordneten", sondern ausschließlich um Walters Verhalten "als führendes Parteimitglied", das wochenlang die Koalitionsverhandlungen mit geführt habe. Es sei ihm "völlig unbenommen" gewesen, "sanktionslos sein Stimmverhalten bei einer möglichen Wahl der Genossin Ypsilanti zur Ministerpräsidentin gemäß seiner Gewissensentscheidung vorzunehmen", meinte die Kommission.
Walter vertritt eine andere Auffassung: "Das heute verkündete Urteil und die damit einhergehenden öffentlichen Unterstellungen werden dazu führen, dass Abgeordnete abweichende Entscheidungen in Zukunft nur noch unter dem Schutz der geheimen Abstimmung treffen werden", sagte Walter.
Die Schiedskommission weist darauf hin, dass eine schärfere Strafe bis hin zum Parteiausschluss nicht zur Debatte gestanden habe - aber nur aus formalen Gründen. Da Walter in die Berufung gegangen sei, sehe sich die Kommission an ein "Verschlechterungsverbot" gebunden.

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