Frankfurt/Main. Einem Betriebsratsmitglied ist trotz schwerer Vorwürfe des wiederholten sexuellen Missbrauchs am Arbeitsplatz zu Unrecht fristlos gekündigt worden. Das geht aus einem am Dienstag bekanntgewordenen Urteil des hessischen Landesarbeitsgerichts in Frankfurt hervor.
Die Richter wiesen damit den Antrag eines Gebäudereinigungsunternehmens auf Ersetzung der vom übrigen Betriebsrat verweigerten Zustimmung zur Kündigung zurück (AZ 20 TaBV 244/07).
Eine Kollegin hatte massive Vorwürfe gegen den Arbeitnehmervertreter erhoben. Danach habe er unter anderem "eine Gegenleistung" dafür gefordert, dass er ihrer Einstellung zugestimmt habe. Die Firma wollte den Mitarbeiter daraufhin fristlos entlassen, hielt allerdings - so das Urteil - die strengen formalen Anforderungen an die vorgeschriebene Betriebsratsanhörung nicht ein.
Die Richter monierten dabei besonders, dass wichtige Details in dem Anhörungsschreiben einfach unterschlagen worden seien. So habe die Geschäftsführung nicht mitgeteilt, wann sie Kenntnis von den Vorwürfen erhielt. Dies aber sei ein für die rechtliche Einschätzung der Kündigung von entscheidender Bedeutung, weil es dabei auf bestimmte Fristen ankomme, so die Richter. (dpa)

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